Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ scheint ein Rechtsgutachten[1] in Auftrag gegeben zu haben, welches die „Verfassungskonformität“ der auf uns zukommenden Impfpflicht untersucht hat.

Ich hatte diese Vereinigung bereits in einem früheren Beitrag charakterisiert, in dem ich zu großen Teilen den Argumenten und Vorstellungen dieser Ärzte zustimme: Masern-Impfpflicht – Ärzte üben massive Kritik an „Spahns Gesetz“.

Die Ärzte für individuelle Impfentscheidung veröffentlichten jetzt eine Zusammenfassung eines Rechtsgutachtens, welches von einem Professor Rixen von der Universität Bayreuth angefertigt wurde.

Hier gibt es einige interessante Aspekte aus juristischer Sicht, die eine Einführung der Impfpflicht in einem besonders fragwürdigen Licht erscheinen lassen…

„Multiple Grundrechtsverletzung“

Das Gutachten kommt gleich zu Beginn zu dem Schluss, dass die geplante Impfpflicht eine „multiple Grundrechtsverletzung“ darstellt.

In der Regel wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder als Hauptgrund aufgeführt, warum die Impfpflicht eine Grundrechtsverletzung darstellt. Wie es aussieht, ist dies nicht der einzige juristische Grund, die Impfpflicht abzulehnen.

Dazu kommen noch die Verletzung des grundrechtlich geschützten Elternrechts, der Gleichheitsrechte von Kindern und Eltern, das Gesetz zur Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie deren Gleichheitsrechte (die zuständigen Paragrafen für diese Rechte werden in der Kurzfassung ebenfalls angegeben).

Auch das Verhängen von Bußgeldern/Strafzahlungen und der Ausschluss von nicht geimpften Kindern aus Kindergärten und Kindertagesstätten sieht das Gutachten kritisch. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass indirekt der Impfpflicht nachgekommen wird.

Das Gutachten spricht hier zwar nicht von „Nötigung“, aber ich könnte mir vorstellen, dass diese Maßnahmen nicht weit davon entfernt sind. Gibt es vielleicht auch Überlegungen, dass der Verlust eines Kita-Platzes für ein Kind ein traumatisches Erlebnis sein könnte?

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Alte Bekannte…

Es gibt ja Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), eine Abteilung des Robert-Koch-Instituts. Der Gesetzentwurf verweist auf diese „Empfehlungen“. Laut Gutachten gibt es hier einen „Verstoß gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit“, da diese „Empfehlungen“ zu unspezifisch erscheinen, als dass sie für einen Gesetzentwurf tauglich wären.

Laut Gutachten gibt der Gesetzgeber mit dieser „Empfehlung“ seine Verantwortung für den Inhalt des geplanten Gesetzes an dieser Expertenkommission weiter, was ebenfalls einen „Verstoß gegen die demokratische Legitimation des Gesetzes“ darstellt.

In diesem Zusammenhang ergibt sich ein vollkommen neuer und vielleicht doch nicht so neuer Zusammenhang. In meinem Beitrag „Fragwürdige Verflechtungen bei der Ständigen Impfkommission (STIKO)“ beleuchtete ich die Verflechtungen der STIKO mit der Industrie. Die STIKO ist bekannt dafür, großzügig von der Industrie unterstützt zu werden. Zum Beispiel im Jahr 2018 bestand die STIKO aus 17 Mitgliedern. Von diesen 17 Mitgliedern hatten 14 erhebliche Interessenskonflikte.

Das heißt mit anderen Worten, dass die auf uns zukommende Impfpflicht und deren gesetzliche Basis auf Empfehlungen der STIKO basiert, die wiederum von der Industrie beeinflusst oder sogar kontrolliert wird. Und damit wird klar, dass die Impfpflicht eine Veranstaltung ist, die von der Industrie initiiert und durchgeführt wird. Die Gründe hierfür sind Umsatz und Umsatzausweitung und nicht das Wohl der Herde und deren Immunität.

Impfpflicht gegen Masern – ein Trojanisches Pferd aus dem „Hause Spahn“ – spahntastisch!

Laut Gesetzesvorlage gibt es kaum eine Möglichkeit für die Bürger und ihre Kinder, sich der Impfpflicht zu entziehen. Es wird hierbei sogar noch einmal explizit betont, dass die Tatsache, dass es in Deutschland nur Kombinationspräparate (MMR-Impfungen) gibt und keine Einfachimpfungen, nicht von dieser Impfpflicht befreit. Damit hätten wir nicht nur eine Impfpflicht gegen Masern, sondern auch eine „Impfpflicht“ gegen Mumps und Röteln, die quasi als Trittbrettfahrer mit ins Programm aufgenommen werden.

Das Gutachten bezeichnet diese Vorgehensweise als „Trojanisches Pferd“ die die Impfpflicht sogar sofort in Stunde null um zwei weitere Komponenten ausweitet. Im Gespräch ist auch eine Vierfachkombination (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken), die dann die Impfpflicht um drei weitere Komponenten erweitert.

Das Gutachten gibt zudem zu bedenken, dass die pharmazeutische Industrie ausschließlich über Produktion und Vertrieb ihrer Produkte entscheidet. Das könnte also heißen, dass man von Seiten der Industrie in der Zukunft entscheidet, nur noch Kombinationen mit sechs Impfseren zum Beispiel zu produzieren, was dann die Impfpflicht noch einmal erweitern würde – und damit natürlich auch der entsprechende Umsatz. Auch hier hat die Herde und ihre Immunität kein Einspruchsrecht.

Während Einfachimpfungen bereits mit einem gewissen Risiko behaftet sind, ist es inzwischen bekannt, dass Mehrfachimpfungen, also eine Kombination von mehreren Impfseren in einer Spritze, mit massiven Problemen behaftet sind. Es gibt dazu einschlägige Arbeiten, die ich in diesem Beitrag diskutiert hatte: Unheilvolle Mehrfachimpfungen.

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Merkwürdige Argumente seitens der Impf-Politik, die sogar den Juristen auffällt

Das Gutachten führt eine „unverhältnismäßige Belastung von Kindern und Eltern sowie Ärztinnen und Ärzten, die die Impfpflicht umsetzen müssen“ an.

Offensichtlich kann der Gutachter ebenfalls nicht verstehen, warum eine Impfpflicht eingeführt werden muss, mit allen Regelungen und Aufwand, wo es schon eine Compliance bei der Erstimpfung ganz ohne Impfpflicht gibt, die über 97 Prozent liegt.

Ich hatte auch in meinem weiter oben zitierten Beitrag „Masern-Impfpflicht – Ärzte üben massive Kritik an „Spahns Gesetz““ gefragt, warum braucht es eine zweite Impfung, wenn die Erste mit 97 Prozent Impfquote eine erfolgreiche Immunisierung mit sich bringt?

Denn laut der Hypothese vom Erreichen einer „Herdenimmunität“ werden 95 Prozent Impfquote benötigt. Ist eine zweite Impfung nicht das explizite Eingeständnis, dass die erste Impfung, egal wie hoch die Compliance ausfällt, nicht das bringt, wofür sie eingesetzt wird? Oder ist die zweite Impfung und die staatlich erzwungene Teilnahme daran nichts anderes als ein Liebesdienst für die Impfhersteller, die mit einer zweiten Impfung noch mal Extrakasse machen dürfen?

Statt Impfpflicht empfiehlt das Gutachten eine Ausweitung/Intensivierung einer Impfberatung und andere begleitende Maßnahmen. Auf jeden Fall soll die Entscheidungsfreiheit der Eltern für oder gegen eine Impfung erhalten bleiben. 

In einem weiteren Absatz kommt sogar dieses Gutachten zu dem Schluss, dass es für Kinder und Eltern unzumutbar sei, eine zweite Impfung durchzumachen, wenn die erste bereits das bewirkt hat, wofür sie angeblich eingesetzt wird: Eine Immunisierung.

Das Gutachten kommt hier zu dem Schluss, dass es sich nicht ausschließen lässt, dass „diese Art von ‚Impf-Übertherapie‘ zu rein drittnützigen Zwecken“ eingeführt wird. Oder mit anderen Worten: Ich hatte es bereits erwähnt – eine zweite Impfung ist gut für das Geschäft!

Die Impf-Lotterie

Mit der Einführung der Impfpflicht am 1. März 2020 gibt es laut Gutachten „nicht nachvollziehbare Ausnahmen“. Denn Kinder, die zu diesem Zeitpunkt und später in eine Kita aufgenommen werden, müssen einen Impfnachweis mitbringen.

Kinder, die sich bereits zu diesem Zeitpunkt in einer Kita befinden, müssen diesen Nachweis erst bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Das Gutachten spricht hier von einer staatlichen Kontrolle, die so willkürlich ausfällt, dass man sie als Lotterie bezeichnen darf.

Das Fazit des Gutachtens

Die verfassungswidrige Impfpflicht schützt das Kindeswohl nicht, sie gefährdet es.

Dem kann ich mich vorbehaltlos anschließen.

Was alle Eltern und Großeleltern zum Impfen wissen sollten, habe ich im Büchlein zur Impf-Epidemie zusammengetragen. Darin beschreibe ich auch ein sehr hilfreiches Ausleitungsschema nach Impfungen!

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Quelle:

Quelle Beitragsbild: pixabay.com – tumisu

Das Thema Impfung scheint kein Ende zu nehmen. Und wie es aussieht auch nicht die damit in der Praxis verbundenen Probleme, die evidenzbasiert der pharmakologischen hollywoodartigen Theorie (oder Ideologie) vom Impfen widersprechen.

In diesem Beitrag „Impfen oder der Verlust der Eigenverantwortlichkeit“ gehe ich näher darauf ein, was ich mit dieser etwas provokanten These meine.

In der jüngsten Vergangenheit hat sich eine weitere Impfung als evidenzbasiert und praktisch inkompatibel mit seinen theoretischen Grundlagen erwiesen: Die Dengue-Impfung. Einen entsprechenden Beitrag als kleinen „Vorgeschmack“ hatte ich vor ziemlich genau zwei Jahren veröffentlicht: Dengue-Impfung – eine Impfung mit Rückschlagwirkung.

Eine durchschlagende Impf-Rückschlagwirkung

Immer wieder wird das Märchen von den heilsamen Impfungen erzählt, bei denen der Organismus durch die Injektion eines Antigens zur vorzeitigen Produktion von Antikörpern angeregt wird. Kommt dann der böse Erreger, dann hat der Organismus bereits ein entsprechendes Abwehrarsenal in Bereitschaft und die Infektion kommt erst gar nicht zum Zuge.

Im oben zitierten Beitrag führe ich jedoch aus, dass bei der Dengue-Impfung dieses impftechnische Hollywoodszenario zum kompletten Gegenteil führen kann: Die Rückschlagwirkung besteht darin, dass geimpfte Personen (besonders Kinder) bei einer akuten Infektion erst recht und mit vermehrten Symptomen erkranken.

Deshalb soll diese Impfung nur denjenigen Betroffenen gegeben werden, die bereits eine Dengue-Infektion durchgemacht haben.

Ich frage mich natürlich hier, warum man bereits Infizierte (und ausschließlich diese) impfen muss, wo diese doch eine natürliche Immunisierung aufweisen müssten? Oder geht man jetzt in der Pharmaindustrie und Schulmedizin davon aus, dass nur Impfungen und nicht mehr das Immunsystem zu einer Immunisierung in der Lage sind?

Ich frage mich auch, warum in Wikipedia ein Impfschutz von 93 Prozent angepriesen wird, wenn die von Wikipedia so hoch gelobte Studie mit 133 Autoren nur von 60 Prozent redet? Im gleichen Artikel wird die Impfung noch ein zweites Mal über den Klee lobend erwähnt:

„Dieser tetravalente Impfstoff gegen alle vier bekannten Subtypen von Dengue ist mittlerweile bereits in einer Phase III Studie erfolgreich getestet worden.“ Im gleichen Artikel wird auch von „infektionsverstärkenden Antikörpern“ geredet, die beim näheren Hinsehen die Jubelzahlen von 93 oder 60 oder noch weniger Prozent mehr als unwahrscheinlich machen.

Denn die Produktion von Antikörpern gegen dieses Virus scheint dem Virus beim Eindringen in die Wirtszelle zu helfen anstatt das Virus zu eliminieren. Dies ist die Erklärung, warum eine Impfung bei Personen, die noch keine Infektion durchlaufen haben, zu einer Verstärkung der Infektion führt.

Allerdings erklärt dies nicht, warum bereits Infizierte dann noch diese Impfung benötigen, die möglicherweise nichts anderes vollzieht als noch mehr Öl ins brennende Feuer zu gießen.

Sofort frage ich mich reflexartig, woher man bei Wikipedia unter diesen Voraussetzungen eine 93-prozentige Schutzwirkung der Impfung hernimmt, die nur bei Personen gegeben werden soll, die eine Infektion bereits durchgemacht haben?

Und sollte bei diesen Personen eine erfolgreiche Immunisierung erfolgt sein, wie kann ich da sicherstellen, dass nicht das Immunsystem hier erfolgreich reagiert hat, sondern die Lorbeeren ausschließlich für die Impfung bestimmt sind?

Es folgt – die Realität im kostenpflichtigen Großversuch

Die Philippinen sind das erste Land, in dem die Dengue-Impfung auf nationaler Ebene und in entsprechend großem Umfang durchgeführt wurde.

Wie sich jetzt herausstellt, hat der damalige philippinische Präsident Aquino eine Vereinbarung mit Sanofi getroffen, für die er eigens nach Paris eilte. Das Programm wurde dann im letzten Jahr seiner Amtszeit (2016) in die Praxis umgesetzt. Inzwischen sind zwischen 730.000 und 830.000 Schulkinder geimpft worden.

Jetzt ist dieses „Impf-Programm“ von der philippinischen Regierung gestoppt worden. Grund dafür war die Warnung des Herstellers vor dem eigenen Impfstoff (Hunderttausende Kinder erhielten gefährlichen Impfstoff).

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Aber diese Warnung bezog sich nicht auf neu aufgetauchte Probleme oder neue Erkenntnisse. Vielmehr scheint die Firma davor zu warnen, dass „die Impfung für manche Patienten gefährlich werden kann“. Grund hierfür ist die von Anbeginn an bekannte „Rückschlagwirkung“. Das liest sich dann so:

„Wie der Konzern in einer Mitteilung schrieb, bestätigte sich in einer aktuellen Untersuchung zwar, dass der Impfstoff „einen anhaltenden schützenden Nutzen gegen Dengue-Fieber bei Patienten mit einer früheren Infektion bietet.“

Aber: „Für diejenigen, die zuvor nicht mit dem Dengue-Virus infiziert waren, ergab die Analyse jedoch, dass auf längere Sicht nach einer Impfung bei einer nachfolgenden Dengue-Infektion mehr Fälle schwerer Erkrankungen auftreten könnten.“
(siehe auch die Pressemitteilung von Sanofi: Sanofi-Updates-Info-on-Dengue-Vaccine_EN.pdf)

Laut AFP (Phl plans to sue Sanofi over dengue vaccine: Sec Duque) hat das Gesundheitsministerium des Inselstaats den „Großversuch“ gestoppt. Der zuständige Gesundheitsminister, Francisco Duque, bezeichnete die Aussagen von Sanofi als „verwirrend“.

Die philippinische Regierung wirft Sanofi eine Art Verschleierungstaktik vor, um einen Deal von rund 30 Millionen USD unter Mithilfe des damaligen Präsidenten Aquino durchzuführen. Das Gesundheitsministerium hat auch rechtliche Schritte gegen die Pharmafirma angekündigt.

Und es ist mehr als wahrscheinlich, dass auch rechtliche Schritte gegen den Expräsidenten Aquino wegen Korruption in diesem Zusammenhang unternommen werden. So darf Aquino das Land momentan nicht verlassen.

Und wieder passt alles zusammen

Selbst wenn die eigene Ideologie von der Immunisierung und der daraus abzuleitenden Heilung für die gesamte Menschheit offensichtlich nicht stimmig ist, ist dies für die Pharmaindustrie und Schulmedizin kein Grund, die eigene Position in Sachen Impfung neu zu überdenken.

Stattdessen wird eine neue Ideologie gestrickt, die in diesem Fall prophylaktisch segensreiche Wirkungen bei den Betroffenen erfindet, wo jede Prophylaxe zu spät kommt. Eine knallharte, evidenzbasiert realistische Einschätzung einer solchen Impfung sieht anders aus:

Wenn eine Impfung Infektionen bei Gesunden verstärkt und/oder auslöst, dann ist dies nicht nur ein Zeichen für vollständige Wirkungslosigkeit, sondern darüber hinaus ein potentielles Gesundheitsrisiko für die Geimpften.

Aber der Hersteller will ja verdienen. Um ein derart unverkäufliches Produkt an den Mann zu bringen, muss man in die Trickkiste greifen.

Trick Nummer 1 ist, wie bereits beschrieben, die Umdeutung von lange bekannten Fakten in Bezug auf die Verschlimmerung der Infektion durch die Impfung. So lässt sich das Zeugs wenigstens bei denen verkaufen, die mit Dengue schon einmal etwas zu tun hatten.

Und das ist auf den Philippinen ein entsprechend interessantes Marktsegment.

Trick Nummer 2 ist die Beteiligung der Politik am faulen Geschäft der gesundheitsschädigenden Profitmacherei. In diesem Fall scheint sogar der Expräsident höchst persönlich dafür Sorge getragen zu haben, dass Sanofi seine faulen Eier gewinnbringend unter das ahnungslose Volk hat werfen dürfen. Es bleibt nur zu fragen, was Sanofi für diesen Liebesdienst hat springen lassen… Vielleicht eine kostenlose Impfung für ihn gegen Dengue???

Fazit

Das ist neu: Eine Impfung, die nur wirkt, wenn die Infektion schon da gewesen ist. Oder mit anderen Worten: Prophylaxe ist dann, wenn es dafür zu spät ist. Dieses Konzept ist an Lächerlichkeit kaum noch zu übertreffen. Es ist traurig zu sehen, in welche Richtung die sogenannte „evidenzbasierte medizinische Wissenschaft“ treibt.

Solche Kapriolen können mit einem Interesse an Heilung und wissenschaftlichem Fortschritt nicht mehr erklärt werden. Vielmehr sind sie das feigenblattlose Resultat von ökonomischen Interessen, die Krankheiten und die Angst vor ihnen als Anlass nehmen, teure Versprechungen in Tabletten-, Kapsel- und Ampullenform zu verscheuern.

Bei einem solchen Szenario sind die Menschen besser beraten, sich durch Handauflegen und Gesundbeten behandeln zu lassen. Das ist aus physiologischer Sicht gesehen ähnlich unwirksam, aber dafür nebenwirkungsfrei.

Und die menschliche Zuneigung, die mit diesen Aktivitäten den Patienten entgegengebracht wird, hat mehr Wunder bewirkt als eine Impfung, die wundersamerweise nur nach der Infektion wirksam sein soll.

Mehr über Impf-Kapriolen, mal mehr, mal weniger lustig – meistens aber absolut erschreckend finden Sie in meinem Impfbuch: Die Impf-Epidemie. Dort beschreibe ich auch eine Lösung, falls Probleme nach Impfungen auftreten…

 


Beitragsbild: fotolia.com – Billionphotos

Dieser Beitrag wurde letztmalig am 28.12.2017 aktualisiert.