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Lebensversicherung weigert sich bei Tod durch Corona-„Impfung“ zu zahlen?

Wenn es ums Geld geht, dann scheint keine Begründung makaber genug zu sein.
In Frankreich ist ein reicher, älterer Unternehmer gestorben.

Als Ursache galt die Corona-„Impfung“. Zuvor hatte er eine Lebensversicherung über mehrere Millionen Dollar zugunsten seiner Kinder und Enkelkinder abgeschlossen.

Der Tod des Unternehmers wurde offiziell von den Ärzten und der Lebensversicherung auf die erfolgte „Impfung“ zurückgeführt. Aber die Versicherung weigert sich jetzt zu zahlen. Warum?
Die Begründung lautet, dass die Nebenwirkungen, inklusive Tod, der Corona-Gen-Injektionen veröffentlicht wurden und damit bekannt seien. Damit hätte der Verstorbene auf eigene Verantwortung an einem Experiment teilgenommen. Zudem ist Covid-19 nicht als „lebensgefährliche Erkrankung“ klassifiziert.

Daher betrachtet die Lebensversicherung die Teilnahme an einer experimentellen Impfung mit Todesfolge als Selbstmord. Und Selbstmord ist von der Versicherungspolice des Unternehmers nicht abgedeckt.

Ein französisches Gericht lehnte die Klage der Hinterbliebenen mit dieser Begründung ab:

„Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs sind veröffentlicht, und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er sich freiwillig impfen ließ. In Frankreich gibt es kein Gesetz oder Mandat, das ihn zur Impfung zwingt. Daher ist sein Tod im Wesentlichen ein Selbstmord.“

Heißt das also, dass wir letztendlich alle zum Selbstmord genötigt werden?

Selbstverständlich wurde dieser Fall in Frankreich von deren Altmedien vollkommen unter den Teppich gekehrt.

Life insurer refuses to cover vaccine death

Eine Anfrage bei deutschen Lebensversicherern wäre sinnvoll und wünschenswert.

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