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157 Rheinland-Pfälzer erhalten Rente wegen Impfschaden

Nebenwirkungen von Impfungen? So etwas gibt es doch gar nicht! Und Impfschäden? So etwas gibt es erst recht nicht!

Wir hören seit Jahrzehnten die Propaganda zur heilen Welt und zu den Erfolgen von Impfungen. Es ist fast so, als ob Impfungen das einzige Medikament in der Schulmedizin sind, die vollkommen nebenwirkungsfrei sind.

Über so ein Wunder würde ich mich allerdings sehr wundern.

Das dem nicht so ist, das habe ich in einem Beitrag aus dem Jahr 2017 diskutiert, in dem ich mich mit Impfschäden und deren Bewertung näher auseinandergesetzt hatte: Impfschäden neu beurteilt – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Falls diese nicht existenten Impfschäden dann doch auftreten, stellt sich die Frage, ob die Verursacher = die Impfstoffhersteller für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden können, wie dies bei „normalen“ Medikamenten der Fall ist?

Bei der Schweinegrippe und deren husch, husch aus dem Hut gezauberten Impfung gab es beträchtliche Nebenwirkungen. Besonders tragisch waren hier die vielen Fälle von Narkolepsie bei Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der Impfung ihr Leben lang mit einem unheilbaren Schaden zu kämpfen haben. Schon damals war die Industrie sich bewusst, dass Nebenwirkungen, auch schwerer Natur, unausweichlich sind und hatten sich deshalb einen juristischen „Persilschein“ aushändigen lassen: Immunität für Hersteller des Schweinegrippen-Impfstoffs.

Heute unter der Covid-19-„Pandemie“ geht es wieder genauso zu. Zuerst wird eine Lockerung für den Einsatz genetisch veränderter Organismen für die Corona-Impfung durchgesetzt. Dann werden Testphasen verkürzt beziehungsweise parallel ausgeführt, um die gesamte Beobachtungs- und Studiendauer der Zulassungstests signifikant zu verkürzen. Auch hier darf man, wie bei der Schweinegrippe-Impfung, ein gerütteltes Maß an nicht vorhersehbaren Nebenwirkungen erwarten, zumal die neuartige Impfung, eine RNA-„Impfung“, ist.

Und gemäß dem Erfolgskonzept von 2009 erwarten die Hersteller heute ebenfalls Nebenwirkungen, für die sie nicht aufkommen wollen: Corona-Impfstoff Hersteller haften nicht bei Nebenwirkungen?

Wer also übernimmt die Haftung? Antwort: Der Staat, der diese Impfungen zugelassen, empfohlen oder möglicherweise sogar befohlen hat. Wessen Geld wird da verwendet? Steuergelder lautet die Antwort, also Gelder, die die Bevölkerung erarbeitet hat. Damit haftet die Bevölkerung selbst für den Schaden, den andere ihr zugefügt haben.

Und damit der finanzielle Schaden für den Staat, der nur ungern eingenommene Steuergelder wieder herausrückt, sich in Grenzen hält, muss der Betroffene „beweisen“, dass seine gesundheitlichen Schäden von der Impfung herrühren. Und das ist in der Regel eine Art „Lotteriespiel“. Denn auf Seiten von Industrie und Politik geht man davon aus, dass die Erde eine Scheibe ist und Impfungen nebenwirkungsfrei sind.

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Die unglaublichen Fälle aus Rheinland-Pfalz

Es scheint sie dann doch zu geben, die Fälle von Impfschäden. Ein Beitrag vom Juli 2018 des „Ärzteblatts“ beschreibt, dass es 157 Rheinlandpfälzer gibt, die eine durch Impfschäden bedingte Rente erhalten.

Es wird leider vermieden zu beschreiben, um welche Impfschäden es sich hier handelt. Insgesamt sind in den Jahren 2015-2017 rund 22 Millionen EUR an die Betroffenen gezahlt worden. Diese Summe hört sich erst einmal relativ hoch an. Berechnet man dann den monatlichen Beitrag für jeden einzelnen Betroffenen, dann kommt man auf einen Entschädigungsbeitrag von monatlich knapp 3900 EUR.

Auch diese Summe erscheint auf den ersten Blick als „nicht schlecht“, da es nicht viele Leute in unserem Land gibt, die ein Monatseinkommen in dieser Größenordnung ihr Eigen nennen.
Ob 3900 EUR im Monat eine gesundheitliche Beeinträchtigung wert sind, das darf jeder für sich entscheiden. Ob 3900 EUR im Monat den finanziellen Mehraufwand, der aus der gesundheitlichen Beeinträchtigung resultiert, abdecken, bliebe auch noch zu fragen. Und zu guter Letzt bleibt auch noch die Frage, welche Mühen und welchen Aufwand diese 157 Geschädigten auf sich haben nehmen müssen, um ihren Schadensersatz/Impfschaden erfolgreich geltend zu machen?

In dem Beitrag vom „Ärzteblatt“ gibt es dafür einen „verwässerten“ Hinweis: Die hier diskutierten 22 Millionen EUR wurden für genehmigte Anträge bezahlt, die vor dem Jahr 2015 eingereicht und bewilligt wurden. In den drei Jahren danach (2015-2017) gab es nur einen einzigen Fall, bei dem der Antrag auf Impfschaden positiv beschieden wurde. Dieser Fall war eine Kombination von Narkolepsie und gleichzeitiger Kataplexie, einem kurzzeitigen Muskelversagen.

Danach belehrt der Beitrag, dass die Anerkennung von Impfschäden kein Zuckerschlecken zu sein scheint. Denn Anträge auf Anerkennung von Impfschäden bedürfen der „Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen“. Und das sind: Die Impfung muss von örtlicher Stelle vorgeschrieben oder empfohlen sein. Und: Die Gesundheitsschädigung muss dauerhaft sein und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.

Es genügt also nicht alleine, durch die Impfung gesundheitlich geschädigt worden zu sein. Auch gesundheitliche Schädigungen vorübergehender Natur, die zum Beispiel mit Schmerzen einhergehen und dem Tatbestand einer Körperverletzung gleichkommen, würden demzufolge von einer Entschädigung ausgeschlossen werden.

Fazit

Eine Impfung darf jeden schädigen, vorausgesetzt der Schaden ist zeitlich begrenzt und es entstehen dadurch keine finanziellen Einbußen für den Betroffenen. Das heißt wiederum, dass es bei der Entschädigung nicht um eine Entschädigung im eigentlichen Sinne geht, sondern dass hier nur finanzielle Einbußen entschädigt werden. Unter dem Strich bleibt der Geschädigte auf seinem gesundheitlichen Schaden sitzen und kann nur hoffen, dass seine hierdurch entstandenen finanziellen Einbußen durch das staatliche Geld einigermaßen ausgeglichen werden.

Fazit vom Fazit: Unter solchen Voraussetzungen ist es nicht nur empfehlenswert, sondern dringend notwendig, gesund zu bleiben. Und ein Beitrag dazu ist, sich genau zu überlegen, eine Impfung für sich zuzulassen, besonders wenn es eine Impfung ist, für die die Hersteller im Vornhinein schon einen Haftungsausschluss gefordert und erhalten haben.
Besonders empfehlenswert ist der Beitrag aus dem Jahr 2014 auf YouTube: Wir Impfen Nicht! Mythos und Wirklichkeit der Impfkampagnen (ganzer Film) – YouTube.

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Beitragsbild: 123rf.com – Weerayut Ranmai

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