Diesmal geht es um die Impfpflicht gegen Masern, die eigentlich keine Impfpflicht gegen Masern ist, sondern eine Impfpflicht gegen Masern, Mumps und Röteln. Und wenn die Vierfachkombination zum Einsatz kommt, dann kommt die Impfung gegen Windpocken noch dazu.
Damit ist der Begriff „Masernimpfschutz“ oder „Impfpflicht gegen Masern“ recht irreführend. Warum? Weil nicht nur gegen Masern, sondern auch gegen andere Erkrankungen mit geimpft wird. Und damit läge eine verdeckte Erweiterung der Impfpflicht vor. Die Frage ist hier, wie eine solche Vorgehensweise aus rechtlicher Sicht zu beurteilen ist? Denn „Masern-Impfpflicht“ ist Masern-Impfpflicht und keine Impfpflicht gegen andere Erkrankungen.
Dieses kleine Problemchen wurde prophylaktisch im neuen Impfpflicht-Gesetz abgehandelt, indem hier kategorisch (oder besser: diktatorisch?) festgelegt wurde, dass das Fehlen von Monoimpfstoffen die Impfpflicht gegen Masern nicht aushebelt. Leichter kann man sich eines Problems nicht entledigen! Man legt fest, und die anderen haben zu folgen!
Es gibt Monoimpfstoffe
In Deutschland gibt es keine Monoimpfstoffe, sondern nur Dreifach- und jetzt sogar Vierfach-Kombinationen. Es gibt aber monovalente Masernvakzine in der Schweiz, die man unproblematisch nach Deutschland importieren könnte. Diese Option würde die Masern-Impfpflicht auf die Masern beschränken und damit einen fragwürdigen Punkt des neuen Gesetzes beseitigen.
Die „Deutsche Apotheker Zeitung“ thematisiert dies in einem ihrer Beiträge[1] vom August 2019. Hier kommt eine besorgte Apothekerin zu Wort, die sich offensichtlich Sorgen und Gedanken macht, dass dieser Stolperstein möglicherweise die Impfpflicht torpedieren könnte. Aber Mister Spahn, der sich dieses besorgniserregenden Einwands angenommen hatte, konnte die Zeitung und die Apothekerin beruhigen.
Denn er „möchte die rechtlichen Bedenken zerstreuen“ und verweist auf den Entwurf des Masernschutzgesetzes. Denn dieser Entwurf weiß um die Tatsache, dass ausschließlich Kombinationspräparate vorliegen. Und deswegen bestimmt der Entwurf, dass das Fehlen von Monoimpfstoffen kein Grund zur Verweigerung der Impfpflicht sein darf.
Wunderschön! Vielleicht kann man mit einem ähnlichen Gesetz ja auch die prophylaktische Einnahme von Betablockern gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen festlegen. Und danach (oder besser zuvor?) die mandatorische Einnahme von Statinen, um prophylaktisch die hypothetische Erhöhung der gleichen Komplikation zu bekämpfen.
Man kann dieses Szenario auf Hunderte von weiteren Medikamenten ausweiten. Allen gemeinsam ist/wäre eine Erweiterung des Umsatzvolumens seitens der Hersteller, für die die verantwortlichen Politiker von der Industrie einen „Umsatz-Nobelpreis“ erhalten würden.
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Es gibt keine Monoimpfstoffe
Und um diesen „Nobelpreis“ nicht zu gefährden, fällt dann auch der Import von Monoimpfstoffen aus der Schweiz flach. Denn der Hersteller dieses Monoimpfstoffs ist die Firma „PaxVax“, ein im Jahr 2006 gegründetes kleines Unternehmen, welches inzwischen für 270 Millionen USD aufgekauft wurde. Auf der anderen Seite haben die großen Impfstoffhersteller bereits signalisiert, dass sie keine Monoimpfstoffe herstellen werden.
Ein Import von Monoimpfstoffen würde also bedeuten, dass die großen Impfstoffhersteller auf ihren Kombinationspräparaten sitzen blieben. Und das ist weder gut für den Umsatz, noch für Bundesumsatzminister Spahn.
Der aber beruft sich auf seine geliebte STIKO, die industriefreundlich zu dem Schluss gekommen ist, dass Kombinationsimpfstoffe ohne Ende von Vorteilen durchdrungen seien: Bewährt! Gut verträglich! Schützen gleichzeitig gegen mehrere Infektionserkrankungen! Reduzieren die Anzahl „gegebenenfalls belastender Injektionen“!! Belastende Injektionen? Wieso? Diese Injektionen sind doch ein Segen, oder? Jetzt auf einmal können sie auch „belastend“ sein, wenn es darum geht, das eigene Anliegen von Kombinationsimpfstoffen der Herde schmackhaft zu machen!
Wie gut verträglich diese Kombinationsimpfungen sind, das habe ich hier auseinandergenommen: Unheilvolle Mehrfachimpfungen.
Dieser Beitrag zeigt sehr deutlich, dass die Einschätzungen von STIKO und BMG nichts als blanke Propaganda sind, die man sich möglicherweise vom seinerzeit „real existierenden Sozialismus“ abgeschaut hat. Vielleicht bekommen wir dann ja auch eine Masern-Stasi, die die Einhaltung der Impfpflicht kontrolliert?
Denn unangenehme Nachrichten von Impfungen mit Todesfolge sind für das reibungslose Funktionieren des Geschäfts potenziell störend. Und selbiges gilt es zu verhindern. Wie macht man dies? Hier eine qualifizierte Anleitung: Ein neuer Impf-Skandal: 69 tote Babys nach Impfung?
Das Luxusproblem der Impfstoffhersteller
Der letzte Absatz des DAZ-Beitrags nennt dann auch Ross und Reiter, worum es letztendlich in dieser ganzen Angelegenheit geht. Spahn und die Industrie beraten sich, wie der momentan noch bestehende Mangel an Produktionskapazitäten für Kombinationsimpfstoffe beseitigt werden kann, wenn das Impfschutzgesetz in Kraft treten sollte.
Denn die Industrie steht vor dem schönen Problem, dass dann der Bedarf so hoch sein wird, dass das im Moment produzierte Angebot bei weitem nicht reichen wird. Einige der Impfstoffhersteller denken jetzt bereits darüber nach, neue Produktionsstätten aufzubauen, um die notwendigen Kapazitäten zu erhöhen. Natürlich wird man dies nur dann tun, wenn die Impfpflicht in Deutschland eine absolut beschlossene Sache und gesetzlich verankert ist.
Man sieht also:
Das Geschäft mit der Impfung ist von derartiger Wichtigkeit, dass unangenehme Fragen und Bedenken beiseite geschoben werden müssen. Und wo das nicht möglich ist, da werden Begründungen geliefert, die selbst einem Hauptschüler die Note „6“ einfahren würden: Masern-Infektionen: Die verdrehte Wahrheit des Ministers Jens Spahn.
Die Niveaulosigkeit dieser Begründungen hat jetzt sogar einen Teil der Schulmedizin auf den Plan gerufen: Masern-Impfpflicht – Ärzte üben massive Kritik an „Spahns Gesetz“.
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Quelle:
[1] Apothekerin fragt Spahn zur Impfpflicht: Spahn: „Kein Bedarf an Masern-Monoimpfstoffen“
Beitragsbild: fotolia.com – Billionphotos-com