Impfstoffe

Wie kann ein Impfschaden anerkannt werden?

Lange vor den neuartigen Gentechnik-Medikamenten, genannt „Covid-, bzw. Corona-Impfungen“, hatten Patienten enorme Probleme, einen Impfschaden anerkannt zu bekommen.

Es gibt auch kaum Berichte (vor Corona), denen zufolge Schäden, die unmittelbar nach der Impfung aufgetreten sind, offiziell als Impfschaden anerkannt worden sind. Der Grund dafür liegt darin, dass die offizielle schulmedizinische Ideologie verkündet hat, dass gesundheitliche Probleme, die unmittelbar nach einer Impfung auftreten, nie und nimmer etwas mit der Impfung zu tun haben können.

Denn Impfungen sind laut Beschluss von Schulmedizin und Gesundheitspolitik sicher und verträglich. Und falls Nebenwirkungen auftreten sollten, dann sind diese von zu vernachlässigender Natur.

Es mag übertrieben klingen, ist aber „aktenkundig“: Als im Januar 2019 ein bekannter Krebsforscher aus Großbritannien nach einer Gelbfieberimpfung starb, geriet die Schulmedizin in Erklärungsnot. Die „Britische Gesellschaft für Immunologie“ konnte hier in ihrem Nachruf[1] auf Professor Gore nachhelfen, indem sie die Leser belehrte:

Die Einzelheiten der Erkrankung, die zum Tod von Professor Gore geführt haben, sind noch nicht veröffentlicht worden. Und es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass alles, was nach einer Impfung passiert, nicht mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden sollte.

Deutlicher lässt es sich nicht ausdrücken, wie und warum man Nebenwirkungen einer Impfung nicht als solche begreift, sondern im gegebenen Fall dann nach anderen Ursachen fahndet. In der Regel wird man nichts finden, weil man die Ursache = Impfung von vornherein aus dem Katalog der Möglichkeiten ausgeschlossen hat.

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Das Szenario erinnert mich an den Vollidioten, der nachts seine verlorene Uhr unter der Laterne sucht, obwohl er sie 100 Meter weiter im Dunkeln verloren hat. Er sucht aber nur unter der Laterne nach der Uhr, weil es da heller sei.

Dies ist auch der Unterschied zwischen Wissenschaft und Schulmedizin[2]. Die Wissenschaft sucht im Dunkeln, um es zu erhellen. Die Schulmedizin sucht nur unter der Laterne, weil es da so schön hell ist. Das hat mit Wissenschaft nichts zu tun, sondern ist eine Glaubensgemeinschaft, die glaubt, alles zu wissen.

Ein Fall, der beispielhaft werden könnte

Erst kürzlich (Anfang November 2019) wurde auf der Webseite „Anwalt.de“[3] ein Fall dargestellt, der als Impfschaden anerkannt worden ist. Leider macht eine Schwalbe noch keinen Sommer. So auch hier.

Der Darstellung nach zu beurteilen, ist dies ein erschütternder Fall. Deswegen so erschütternd, weil er hätte leicht vermieden werden können. Die Doktrin vom „alles was nach der Impfung passiert, hat mit der Impfung nicht zu tun“ hat dies erfolgreich verhindert. So sieht der Fall aus:

Der Patient wird hier nur als „Mandant“ bezeichnet. Es ist also nicht ersichtlich, ob es sich hier um einen Jungen oder um ein Mädchen handelt, was auch nicht wirklich wichtig ist. Das Kind wurde gegen Ende 1996 geboren und im November 1997 gegen Hepatitis A und B geimpft.

Einen Tag nach der Impfung zeigten sich die ersten Unregelmäßigkeiten, ein Schielen, dem aber offensichtlich wenig Beachtung geschenkt wurde. Solche Alarmzeichen haben ja mit einer Impfung nicht zu tun.

Im Dezember 1997 dann die zweite Impfung, gefolgt von hohem Fieber, Gleichgewichtsstörungen und Stottern, was nach einem Monat wieder verschwand. Auch hier schien sich niemand wirklich um diese Symptomatik Gedanken zu machen.

Denn im August 1998 erfolgte die dritte Impfung. Danach setzte eine Vielzahl an Symptomen ein: Entwicklungsretardierung, Verhaltensstörungen, Wesensveränderungen und das Kind hörte auf zu sprechen. Auf der Webseite heißt es:

Das Krankheitsbild unseres Mandanten entsprach den Symptomen von Autismus, Entwicklungsverzögerungen und Fehlsteuerungen des Immunsystems“.

Es zeigten sich hohe Quecksilber-Konzentrationen im Blut des Kindes. Und eine stationäre Untersuchung in einem Kinderkrankenhaus zeigte gravierende Wesensveränderungen:

  • Beginnende Kommunikationsstörungen
  • Konzentrationsstörungen
  • Keinen Kontakt zu anderen Kindern
  • Echolalie – (Hierbei handelt es sich um eine Sprachbeschränkung, bei der nur vorgesagte Wörter und Sätze nachgesprochen werden, also wie bei einem Echo. Hier ist die Fähigkeit, eigene Sätze zu bilden, signifikant eingeschränkt)
  • Rezidivierendes Erbrechen
  • Kopfschmerzen
  • Ängstlichkeit
  • Muskelzuckungen (Blinzeln, seltsame Armbewegungen)
  • Kaum Blickkontakt
  • Zuhalten von Augen und Ohren
  • Schlafstörungen

Unser Mandant reagierte zeitweise gar nicht mehr auf seine Eltern und blickte starr in die Ferne.

Seit ca. Mai 1999 ging seine Sprechfähigkeit nahezu verloren.

Die Liquoruntersuchung war ohne Befund. Erst bei der ambulanten Vorstellung in der Deutschen Klinik für Diagnostik 1999 wurde der Rückschritt in der Sprachentwicklung diagnostiziert.

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Die Eltern des Kindes stellten dann 1999 einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens, der nach zwei Jahren abgelehnt wurde. Auch hier wieder die nur zu bekannte Begründung, dass alles, was nach einer Impfung passiert, mit der Impfung nichts zu tun hat, also kein ursächlicher Zusammenhang gegeben sei.

Der dagegen eingelegte Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt, worauf die Eltern gegen die Ablehnung klagten. Im Mai 2005 dann wurde der Impfschaden anerkannt: „Fokales Anfallsleiden, hirnorganischen Psychosyndrom mit autistischen Zügen als Folge der streitbefangenen Impfungen gegen Hepatitis A und B“.

Die Schädigung muss so massiv ausgefallen sein, dass der „GdS“ mit 100 beziffert wurde.

GdS steht für „Grad der Schädigung“. Mehr zu dieser juristischen Einstufung erfahren Sie hier: Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS).

Die besondere Tragik dieses Falls

Dieser Fall hätte problemlos vermieden werden können. Und dafür gibt es zwei Gründe.

Der erste Grund ist die Impfung, und warum sie durchgeführt wird. Hepatitis A und Hepatitis B und die daraus sich ergebenden Impfungen sind alles andere als ein „Notfallprogramm“.

Die Wahrscheinlichkeit für einen Säugling oder ein Kleinkind, eine der beiden Infektionen zu erleiden, liegt bei praktisch Null. Eine Prophylaxe gegen die beiden Infektionen, ganz ohne Impfung, ist vollkommen unproblematisch und leicht durchführbar. Daher sind beide Impfungen vollkommen überflüssig, zumindest bei dieser Altersgruppe.

Problematisch wird es dann bei der Hepatitis-B-Impfung, die Quecksilber enthält. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das Blut hohe Konzentrationen an Quecksilber enthielt. Wo kommen diese Konzentrationen her, wenn nicht von der Hepatitis-B-Impfung? Wenn nicht von der Impfung, dann durch quecksilberhaltige Babynahrung?

Gerade diese in diesem Alter absolut überflüssige Impfung ist mit einiges an Problemen behaftet: Plötzlicher Kindstod durch Hepatitis B-Impfung?

Der zweite Grund ist die Ignoranz der schulmedizinischen Behandlung von Nebenwirkungen von Impfungen. Wie weiter oben erklärt, gibt es für die Schulmedizin diese nicht, und wenn doch, dann sind sie kein Grund zur Sorge.

Nach der ersten Impfung traten bereits erste „Warnsignale“ auf, in diesem Fall das Schielen, was ein Zeichen für Funktionsbeeinträchtigungen von Nerven und/oder Muskeln (im Augenbereich) sein kann. Nach der zweiten Impfung setzten dann Nebenwirkungen ein, die man hätte auf keinen Fall ignorieren sollen.

Gleichgewichtsstörungen, Stottern, hohes Fieber etc. sind ein deutliches Warnsignal. Der Verzicht auf eine dritte Impfung hätte unter Umständen die schwere Schädigung noch verhindern können.

Aber, auf den Verzicht hatte man verzichtet und trotz massiver Warnzeichen eine weitere Impfung durchgeführt. Und die Ignorierung dieser Störungen/Nebenwirkungen beruht auf dem schulmedizinischen Dogma, dass solche unerwünschten Ereignisse nie in Verbindung mit der zuvor erfolgten Impfung gebracht werden dürfen.

Dies ist umso unverständlicher, da Nebenwirkungen gleich zweimal nach den jeweiligen Impfungen aufgetreten sind, und das sogar in einer sich steigernden Intensität.

Aus der Linearität dieser Ereignisse (erst eine leichte Nebenwirkung, dann deutlich mehr Symptome) lässt sich das Ausmaß der Schädigung nach der dritten Impfung ableiten, die so immens ausfällt, dass das Gericht dem Mandanten einen Schädigungsgrad von 100 zuspricht.

Fazit

Es ist traurig, dass wir das Offensichtliche nur nach jahrelangem Kampf über einen Gerichtsbeschluss bestätigt bekommen. Es werden überflüssige Impfungen verabreicht, die mehr schädigen als nutzen. Aber trotzdem werden diese Schäden nicht auf die Impfung zurückgeführt.

In diesem Fall wurde eine quecksilberhaltige Impfung durchgeführt und danach hohe Quecksilberkonzentrationen im Blut des Kindes festgestellt. Aber dennoch kamen zwei Gerichtsbeschlüsse zu der Erkenntnis, dass es hier keine Zusammenhänge gibt.

Solche Zusammenhänge, und wenn sie noch so offenkundig sind, werden einfach geleugnet, auch wenn es gegen jede Logik verstößt. Andere Zusammenhänge, die weitaus fragwürdiger sind, aber ein besonders gutes Licht auf die Impfungen werfen, werden sofort und ohne Hinterfragung als Dogma akzeptiert.

Zum Beispiel die Statistiken zur Abnahme von Infektionserkrankungen und Einsatz von Impfungen, die an Fragwürdigkeit kaum zu übertreffen sind.

Von daher ist dieser Gerichtsbeschluss ein Silberstreifen am Horizont.

Quellen:

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Dieser Beitrag wurde am 16.01.2023 erstellt.

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