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EMA und die „Impfstoff“-Zulassung

Institutionen wie die FDA oder EMA sollten ursprünglich die Einführung neuer Medikamente über ein Zulassungsverfahren kontrollieren und gegebenenfalls bei gefährlichen Produkten einschreiten und eine Vermarktung verhindern.

Beim Beispiel Contergan hatte dies in den USA sehr gut funktioniert. Denn die FDA hatte das Produkt trotz sechsfacher Antragstellung vom Hersteller Grünenthal nicht zugelassen. In Deutschland dagegen, wo es noch keine BfArM oder vergleichbare Institutionen gab, gab es anscheinend kaum nennenswerte Auflagen für die Vermarktung von neuen Medikamenten. Die Vorläuferinstitution des BfArM, das Institut für Arzneimittel, wurde auch erst im Juli 1975 gegründet.

Das Ergebnis dieser nachlässigen Praxis waren schwerste Missbildungen von Neugeborenen, deren Mütter das Präparat als Schlaf- oder Beruhigungsmittel während der Schwangerschaft eingenommen hatten. Offensichtlich hatte Grünenthal das Mittel Schwangeren empfohlen, ohne dafür entsprechende Dokumentationen für die Sicherheit des Präparats durchgeführt zu haben. Was dann folgte, kann man aus heutiger Sicht als „Phase-3-Dokumentation“ bezeichnen, wo die Sicherheit und Verträglichkeit des Präparats am Menschen ausprobiert wird.

Etwas ähnliches, um nicht zu sagen genau das Gleiche, ist jetzt wieder mit den „Coronaimpfungen“ durchgeführt worden, wo über eine „Notfallzulassung“ die Wirksamkeit und Sicherheit der Gen-Injektionen gleich an der gesamten Bevölkerung ausprobiert werden. Der Unterschied zu Contergan ist, dass man vor 60 Jahren den Zusammenhang von Einnahme der Substanz und Missbildungen bei den Neugeborenen erkannt und nicht einfach als „Zufall“ bezeichnet und darauf hin dementsprechende Konsequenzen ergriffen hatte.

Die Wiederholung wiederholt sich

Während vor 60 Jahren die Konsequenz darin bestand, eine mit der FDA vergleichbare Institution ins Leben zu rufen, um willkürliche Vermarktungen von potenziell schädlichen oder sogar tödlichen Produkten zu verhindern, scheint der Trend heute in die genau entgegengesetzte Richtung zu laufen: Die Kontrollinstitutionen für pharmakologische Produkte versuchen sich überflüssig zu machen.

Das gilt für die FDA ebenso wie für die EMA, die Zulassungsbehörde für Europa. Damit wären wir wieder da, wo wir bereits vor 60 Jahren waren: Die Pharmaindustrie hat freie Hand, alles mögliche, was Umsatz verspricht, auf den Markt zu werfen, ungeachtet der Konsequenzen für die Patienten.

Vorreiter für den neuen Trend sind natürlich erst einmal die „Coronaimpfungen“, die im Stile von Contergan auf den Markt geworfen wurden und im Stile von Contergan entsprechende Nebenwirkungen zeigen. Selbstverständlich weigern sich die Verantwortlichen daraus die Konsequenzen zu ziehen, die vor 60 Jahren gezogen wurden, nämlich die Entfernung der Produkte vom Markt und eine strengere Kontrolle der Zulassungsbedingungen.

Im Gegenteil – es sieht aus, dass aus der „Notfallzulassung“ in der Praxis heimlich, still und leise eine normale Zulassung geworden ist. Denn niemand spricht mehr von einer „Notfallzulassung“. Der Einsatz der Gen-Injektionen ist inzwischen selbstverständlich geworden. Und Fragen nach Dokumentationen von Sicherheit und Wirksamkeit werden mit dem Einsatz bei 5 Milliarden Menschen beantwortet.

Aber die Geschichte geht weiter. Am 31.05.2023 erscheint in der „Pharmazeutische Zeitung“ ein Beitrag, der sich lobend über die Empfehlung der EMA für den neuen Herbst-“Impfstoff“ XBB äußert.[1] Aber nicht nur das.

Man redet hier von „besorgniserregenden Varianten“ aus der Vergangenheit, die es jetzt nicht mehr gäbe, weshalb im Herbst nur noch ein monovalentes Präparat zum Einsatz kommen könne. Die neue, tolle monovalente „Impfung“ ist dann zum Boostern und für die Grundimmunisierung geeignet und soll auch bei Kindern unter vier Jahren zum Einsatz kommen.

Zulassungspraxis? Dokumentation von Sicherheit und Wirksamkeit? Fehlanzeige! Die „Pharmazeutische Zeitung“ jubelt weiter:

„Für die Zulassung der angepassten Impfstoffe seien nur Daten zur Produktion und Qualität der Impfstoffe und Labordaten zur Immunogenität nötig, klinische Studien zur Wirksamkeit nicht. Dieses bereits bei den mRNA-Variantenimpfstoffen angewandte Beurteilungsverfahren solle auch auf andere Impfstofftypen übetragen werden.“

Wurde 2020 noch argumentiert, dass die Gefahr, die angeblich vom SARS-CoV-2 ausging, keine Zeit für ein reguläres Zulassungsverfahren ließ und damit „Notfallzulassungen“ notwendig wären, dürfte es jetzt nach drei Jahren Schluss sein mit der „Notfallsituation“. Denn auch die WHO hat inzwischen die „Pandemie“ als für beendet erklärt.

Nicht beendet scheinen die für die Pharmaindustrie so bequemen und günstigen Zulassungsbedingungen zu sein, mit denen auch ein Präparat wie Contergan ohne Mühe wieder auf dem Markt zugelassen werden könnte.

Hat man hier vergessen, auch in diesem Bereich die alten Zulassungsbedingungen wieder zu aktivieren? Oder hat man dieses ganze Theater nur veranstaltet, mit dem Ziel, die alte Zulassungspraxis und damit teure, zeitraubende und für die Hersteller nicht abwägbare klinische Studien zu eliminieren?

Auf in die pharmazeutische Steinzeit

Was hat dieses Set-up mit Gesundheit zu tun? Was hat es mit Gesundheit zu tun, wenn ein PCR-“Test“ bestimmt, ob ich eine Infektion habe oder nicht, obwohl er keine Infektionen nachweisen kann?

Und die Wirksamkeit dieser „Impfungen“ wird ausschließlich an den gebildeten Antikörpern festgemacht, obwohl die Antikörper der „Coronaimpfungen“ überhaupt nicht an den Ort des Geschehens, der Infektion auf den Schleimhäuten der oberen Atemwege gelangen (können).[2]

Überhaupt wird den Antikörpern und der Antikörperbildung dieser Spritzen eine fast gottgleiche Verehrung beschert, die bereits für die konventionellen Impfungen gegen Atemwegsinfektionen vollkommen fragwürdig war.[3]

Professor Homburg fasst dieses Szenario in einem Satz zusammen:

„Das alles spielt sich selbstreferentiell im Labor ab, unabhängig davon, wie es den Menschen geht: Übersterblichkeit, Rekordkrankenstände und unzählige Impfschäden spielen keine Rolle und würden bei der Gewinnmaximierung nur stören.“

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Quellen:

Der Beitrag wurde am 26.06.2023 erstellt.

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