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Die Sache mit der „Impfpflicht“ scheint seit 16. März 2022 dabei zu sein, auf die Zielgerade einzubiegen. Warum?

Laut inzwischen bestätigten Berichten gibt es für Pandemie-Fan Lauterbach etwas zu feiern, nämlich den Beschluss zur Zeichnung von Lieferverträgen mit fünf Unternehmen für „Covid-19-Impfstoffe“ bis ins Jahr 2029.

Was zunächst wie „Fake News“ klang, wurde dann vom BMG per Twitter bestätigt (https://www.twitter.com/bmg_bund/status/1504047778409893894).

Hier noch einmal ein Screenshot, falls dieser Eintrag verschwinden sollte.

Warum könnte dieser Beitrag verschwinden? Weil der Link zur Pressemitteilung, der am Ende des Beitrags gepostet wurde, inzwischen ins Leere führt. Hierbei handelt es sich nicht um eine falsche URL, weil man sich bei der Eingabe möglicherweise vertippt hatte.

Ein Beitrag von Boris Reitschuster diskutiert ebenfalls diesen Kabinettsbeschluss und erwähnt besagte Pressemitteilung mit besagtem toten Link (Link).

Hätte man sich bei der Eingabe der URL vertippt, dann gäbe es keine Pressemitteilung in der „Wayback-Machine“. Die sieht so aus:

Hier erfahren wir Folgendes zu den Unternehmen, mit denen die Verträge geschlossen werden sollen:

„Bei den Unternehmen handelt es sich um BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT Dessau.“

Interessant ist hier auch die Information, dass die Unterzeichnung dieser Verträge noch nicht stattgefunden hat:

„Im nächsten Schritt werden mit den fünf Unternehmen die Pandemiebereitschaftsverträge unterzeichnet.“

„Pandemiebereitschaftsverträge“ – wieder eine pandemisch tolle Wortkreation der Superlative, deren Bedeutung keinerlei Zweifel aufkommen lässt: Hier werden Verträge abgeschlossen, die die Bereitschaft zur Pandemie, alt oder neu, in Stein meißeln.

Zu den Kosten, für die der Steuerzahler dann stramm stehen darf, gibt es in dieser Mitteilung ebenfalls eine Zahl: 2,861 Milliarden EUR für die Jahre 2022-2029. Das wären dann pro Jahr knapp 360 Millionen EUR.

Warum ist wohl die Pressemitteilung gelöscht worden? Dürfen die Bundesbürger nichts von den Kosten von 2,8 Milliarden EUR erfahren? Oder gibt es Probleme mit der noch ausstehenden Unterzeichnung der Verträge?

Jedenfalls stimme ich Boris Reitschuster zu, wenn er sagt:

„Die bereits jetzt fixierte Impfstoffversorgung für die kommenden sieben Jahre lässt befürchten, dass die Implementierung dieser Verfügung wohl nur noch eine Frage der Zeit sein wird.“

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Beitragsbild: 123rf.com

Dieser Beitrag wurde am 17.03.2022 erstellt.

Im November 2019 diskutierte ich das Thema Impfpflicht unter rechtlichen Aspekten. Damals ging es noch um die Masernimpfpflicht:

In Sachen Corona-Impfpflicht sieht dieser Aspekt noch einmal fragwürdiger aus, da wir es hier mit einer Impfung zu tun haben, die keine Impfung ist, sondern eine Injektion künstlicher Gene, die zu dem auch noch unter einer bedingten Zulassung läuft.

Nach jetzt etwas mehr als einem Jahr Einsatz dieser „Impfungen“ hat sich gezeigt, dass diese „Produkte“ vollkommen wirkungslos sind, dafür aber durch ein massives Nebenwirkungsspektrum glänzen.

Und das soll jetzt Pflicht für alle werden!

Für die medizinischen Berufe besteht eine faktische Impfpflicht bereits ab Mitte März diesen Jahres:

Der Gesetzentwurf vom 3.3.2022

Dieser Entwurf nennt sich: „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ – (dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf)

In der Diskussion der „Probleme“ kommt es zu einer der groteskesten Begründungen für den Einsatz der Gen-Injektionen, die man sich denken kann:

„Auch wenn mit einer Impfung das Risiko einer Infektion deutlich reduziert ist, können sich Menschen trotz Impfung mit dem SARS-CoV-2 Virus infizieren und das Virus weiterverbreiten (Transmission). Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 führen jedoch dazu, dass geimpfte Personen im Vergleich zu ungeimpften Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen, was insbesondere dem Schutz vulnerable Personengruppen vor einer SARS-CoV2-Infektion zuträglich ist.“

Mann scheint in der Regierung und den Gesundheitsbehörden inzwischen mitbekommen zu haben, dass „Menschen trotz Impfung sich mit SARS-CoV-2 infizieren“ können. Um die „Impfung“ da noch zu retten, wird einfach behauptet, dass die „Schutzimpfungen“ bewirken, dass die „Geimpften“ weniger zur Ausbreitung des Virus beitragen als die „Ungeimpften“.

Früher hieß es ja noch, dass die „Geimpften“ geschützt sind und die Übertragungskette aufgrund der „Impfung“ unterbrechen. Jetzt ist es auf einmal ein „mehr oder weniger“. In welcher Studie kommt man zu dieser Erkenntnis?

Es braucht keine Studien dazu. Denn die Entscheidung über den medizinischen Einsatz macht jetzt die Politik. Und das lässt sie auch unmissverständlich deutlich werden.

Denn auf Seite 18 ermächtigt sie sich selbst, ohne medizinisches Studium und ohne Approbation, medizinische Entscheidungen zu treffen, die sonst nur ein Arzt treffen kann beziehungsweise darf:

Und weil es für die „Impfung“ des zum Teil widerspenstigen Wahlviehs keine medizinische Kompetenz mehr erfordert, sondern einfach nur das entsprechende politische Mandat, hat man sich in der Bundesregierung zur folgenden Entscheidung durchgerungen (Seite 7):

Aber man zeigt sich gnädig, da man gewillt ist, immer wieder zu evaluieren, ob das, was man da angerichtet hat, die Früchte trägt, die man sich erhofft:

Immerhin kostenlos, oder?

Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Einer geschenkten „Impfung“ erst recht nicht! Aber ganz ohne Kosten geht es dann doch nicht. Denn sonst wären wir nicht in Deutschland. Und bei so viel Großzügigkeit seitens unserer Regierung ist ein jeder gefordert, sein bescheidenes finanzielles Scherflein dazu beizutragen:

Man ist also dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass man eine sinnlose und potentiell lebensgefährliche Injektion hat über sich ergehen lassen müssen. Und dafür darf man auch noch einen „geringfügigen, nicht näher quantifizierbaren zeitlichen und gegebenenfalls geringfügigen finanziellen Aufwand“ leisten. Alles geringfügig und vor allem nicht quantifizierbar – da fragt man sich, wieso man von „geringfügig“ spricht, wenn diese Geringfügigkeit nicht quantifizierbar ist?

Eine konkrete Berechnung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich? Warum nicht, wenn man doch sonst alles so genau weiß?

Aber eins weiß man jetzt schon: Es wird Zwangsmittel geben! (Seite 20)

Eine weitere Alternative, die leeren Staatskassen aufzufüllen …

Fazit

Unter diesen Voraussetzungen ist es nur logisch, dass der Geschäftsführer der BKK fristlos entlassen wurde, da er mit seinem Alarm die Vorbereitungen der Politik für die Impfpflicht empfindlich gestört hatte:

Der nächste Schritt wäre, gleich das Arzneimittelgesetz abzuschaffen:

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Beitragsbild: Bild mit KI erstellt

Dieser Beitrag wurde am 08.03.2022 erstellt.