Impfstoffe

COVID Impfpflicht in Deutschland beschlossen?

Im November 2019 diskutierte ich das Thema Impfpflicht unter rechtlichen Aspekten. Damals ging es noch um die Masernimpfpflicht:

In Sachen Corona-Impfpflicht sieht dieser Aspekt noch einmal fragwürdiger aus, da wir es hier mit einer Impfung zu tun haben, die keine Impfung ist, sondern eine Injektion künstlicher Gene, die zu dem auch noch unter einer bedingten Zulassung läuft.

Nach jetzt etwas mehr als einem Jahr Einsatz dieser „Impfungen“ hat sich gezeigt, dass diese „Produkte“ vollkommen wirkungslos sind, dafür aber durch ein massives Nebenwirkungsspektrum glänzen.

Und das soll jetzt Pflicht für alle werden!

Für die medizinischen Berufe besteht eine faktische Impfpflicht bereits ab Mitte März diesen Jahres:

Der Gesetzentwurf vom 3.3.2022

Dieser Entwurf nennt sich: „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ – (dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf)

In der Diskussion der „Probleme“ kommt es zu einer der groteskesten Begründungen für den Einsatz der Gen-Injektionen, die man sich denken kann:

„Auch wenn mit einer Impfung das Risiko einer Infektion deutlich reduziert ist, können sich Menschen trotz Impfung mit dem SARS-CoV-2 Virus infizieren und das Virus weiterverbreiten (Transmission). Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 führen jedoch dazu, dass geimpfte Personen im Vergleich zu ungeimpften Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen, was insbesondere dem Schutz vulnerable Personengruppen vor einer SARS-CoV2-Infektion zuträglich ist.“

Mann scheint in der Regierung und den Gesundheitsbehörden inzwischen mitbekommen zu haben, dass „Menschen trotz Impfung sich mit SARS-CoV-2 infizieren“ können. Um die „Impfung“ da noch zu retten, wird einfach behauptet, dass die „Schutzimpfungen“ bewirken, dass die „Geimpften“ weniger zur Ausbreitung des Virus beitragen als die „Ungeimpften“.

Früher hieß es ja noch, dass die „Geimpften“ geschützt sind und die Übertragungskette aufgrund der „Impfung“ unterbrechen. Jetzt ist es auf einmal ein „mehr oder weniger“. In welcher Studie kommt man zu dieser Erkenntnis?

Es braucht keine Studien dazu. Denn die Entscheidung über den medizinischen Einsatz macht jetzt die Politik. Und das lässt sie auch unmissverständlich deutlich werden.

Denn auf Seite 18 ermächtigt sie sich selbst, ohne medizinisches Studium und ohne Approbation, medizinische Entscheidungen zu treffen, die sonst nur ein Arzt treffen kann beziehungsweise darf:

Und weil es für die „Impfung“ des zum Teil widerspenstigen Wahlviehs keine medizinische Kompetenz mehr erfordert, sondern einfach nur das entsprechende politische Mandat, hat man sich in der Bundesregierung zur folgenden Entscheidung durchgerungen (Seite 7):

Aber man zeigt sich gnädig, da man gewillt ist, immer wieder zu evaluieren, ob das, was man da angerichtet hat, die Früchte trägt, die man sich erhofft:

Immerhin kostenlos, oder?

Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Einer geschenkten „Impfung“ erst recht nicht! Aber ganz ohne Kosten geht es dann doch nicht. Denn sonst wären wir nicht in Deutschland. Und bei so viel Großzügigkeit seitens unserer Regierung ist ein jeder gefordert, sein bescheidenes finanzielles Scherflein dazu beizutragen:

Man ist also dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass man eine sinnlose und potentiell lebensgefährliche Injektion hat über sich ergehen lassen müssen. Und dafür darf man auch noch einen „geringfügigen, nicht näher quantifizierbaren zeitlichen und gegebenenfalls geringfügigen finanziellen Aufwand“ leisten. Alles geringfügig und vor allem nicht quantifizierbar – da fragt man sich, wieso man von „geringfügig“ spricht, wenn diese Geringfügigkeit nicht quantifizierbar ist?

Eine konkrete Berechnung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich? Warum nicht, wenn man doch sonst alles so genau weiß?

Aber eins weiß man jetzt schon: Es wird Zwangsmittel geben! (Seite 20)

Eine weitere Alternative, die leeren Staatskassen aufzufüllen …

Fazit

Unter diesen Voraussetzungen ist es nur logisch, dass der Geschäftsführer der BKK fristlos entlassen wurde, da er mit seinem Alarm die Vorbereitungen der Politik für die Impfpflicht empfindlich gestört hatte:

Der nächste Schritt wäre, gleich das Arzneimittelgesetz abzuschaffen:

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Dieser Beitrag wurde am 08.03.2022 erstellt.

Bitte teilen Sie diesen Beitrag

Das könnte Sie auch interessieren: