Impfstoffe

Was Menschen widerfährt, die die Impfung gegen COVID-19 nicht vertragen

Torsten Wölle lebt in Speyer und wurde im Juni 2021 mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech geimpft. Dies brachte ihn postwendend in eine lebensbedrohliche Situation. Circa zehn Tage nach der Impfung kam der 42-Jährige wegen Einblutungen auf die Intensivstation des Uni-Klinikums in Mannheim.

Die Diagnose ergab den Befund Immunthrombozytopenie (ITP), eine Autoimmunerkrankung, die bewirkt, dass das Immunsystem die eigenen Blutplättchen attackiert. Torsten Wölle ist dadurch praktisch zum Bluter geworden. So etwas bedeutet, dass schon durch einen leichten Sturz innere Blutungen ausgelöst werden, die zum Tode führen.

Wölle erfuhr eine intensive Kortisontherapie, die sehr unangenehm für ihn war. Sogleich danach stellte sich bei ihm eine Lungenentzündung ein. Als diese einigermaßen überstanden war, verdickte sich sein Blut so sehr, dass er blutverdünnende Medikamente mit starken Nebenwirkungen einnehmen musste. Damit einher ging, dass für Wölle weder ein PCR-Test noch die Zweitimpfung infrage kam. Er würde nun für immer den Status eines Ungeimpften behalten müssen.

Natürlich wollte Torsten Wölle gern herausfinden, wie er dieses Dilemma lösen kann. Mit seinen Anfragen wurde er von Pontius zu Pilatus geschickt, weil sich keine einzige Behörde in der Lage sah, in verantwortlicher Weise eine verbindliche Antwort zu geben beziehungsweise Entscheidung zu treffen.

Ohne Impfung geht es eben nicht

Torsten Wölle ist in der Veranstaltungsbranche tätig und in dieser Eigenschaft besonders viel unterwegs mit der Bahn, dem Bus, dem Auto und auch mit dem Flugzeug. Wie kann er zukünftig seinen Job machen, wenn er mit dem Bann des Ungeimpften belegt ist und PCR-Tests bei ihm gefährliche Blutungen auslösen können? Die Stadt Speyer jedenfalls hat es abgelehnt, Wölle in einer Art Härtefallregelung formal den 2G-Status zuzuerkennen.

Das Gesetz ist für alle da – Ausnahmen gibt es nicht

Nachdem Wölle endlich die blutverdünnenden Medikamente absetzen durfte, besteht nach Ansicht der Stadtsprecherin Lisa Eschenbach kein Grund mehr dafür, dass Wölle demnächst die erforderlichen (kostenpflichtigen) PCR-Tests ablehnt.

Wölle schlug daraufhin eine Kompromisslösung vor, dahingehend, dass ihm der 2G-Status zuerkannt wird, wenn er sich regelmäßig testen lässt. Aber auch diese praktische Lösung wurde rigoros abgelehnt mit dem Hinweis, dass das Gesetz vom Grundsatz her den 2G-Status für nicht vollständig geimpfte Personen nicht zulässt.

Als die schweren Komplikationen bei Wölle auftraten, galt noch die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung, die einen Passus enthielt, der sehr wohl in begründeten Einzelfällen derartige Ausnahmeregelungen auf Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung vorsah. Dass es jetzt rechtlich gar keinen Mittelweg mehr zwischen Geimpften und Ungeimpften geben soll, empfindet Wölle als schlecht durchdacht.

Damit hat er unbedingt recht, denn es war ja von Anfang an klar, dass bei Milliarden Impfungen rein statistisch ein paar Fälle mit schweren Nebenwirkungen dabei sein müssen. Überdies gibt es viele Menschen, die zwar impfwillig sind, aber aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Wer in der Bevölkerung um Vertrauen in die Impfung wirbt, darf diejenigen, die das Schicksal so hart trifft wie Torsten Wölle, nicht absolut kaltherzig mit ihren enormen Problemen hilflos alleine lassen. Immerhin hatte man sich dazu „herabgelassen“, Ausnahmen von der Maskenpflicht zuzulassen.

Na geht doch

In der Pressemitteilung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz vom 22. November 2021 gibt es nun doch einen Passus, der es der Gemeinde Speyer erlaubt, Torsten Wölle mit genesenen oder vollständig geimpften Personen gleichzustellen, sobald die darin behandelte Verordnung in Kraft gesetzt wurde.

Demnach brauche Wölle wegen der erlittenen Komplikation bei seiner Erstimpfung lediglich ein ärztliches Attest beibringen, welches bestätigt, dass eine Zweitimpfung bei ihm aus medizinischen Gründen nicht erfolgen sollte. Formal würde ihm damit der 2G-Status zugesprochen.

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Dieser Beitrag wurde am 22.01.2022 erstellt.

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