Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) hat kürzlich seine Einschätzung über die Impfpflicht in medizinischen Berufen, die ab dem 15. März 2022 gelten soll, herausgebracht. Siehe dazu auch diesen ausführlichen Artikel von Frau Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des FDH:
Im Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert, dass eine zusätzliche Nachweispflicht integriert wurde mit dem Ziel, die COVID-19-Pandemie in den Griff zu kriegen. Diese Nachweispflicht gilt ab dem 16. März 2022 für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen, also gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG unter anderem für „Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“.
Das bedeutet, ab Mitte März müssen alle Menschen, die in einer Heilpraktiker-Praxis arbeiten, über vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen, davon genesen sein oder ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Für diese Gruppe von Personen besteht dann faktisch eine Impfpflicht. Thematisiert wurde diese am 26. Januar 2022 in einem empfehlenswerten Hörbeitrag des WDR (kaum vier Minuten lang):
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Beitragsbild: Bild mit KI erstellt
Dieser Beitrag wurde am 10.02.2022 erstellt.