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Der Name der Firma Pfizer ist verbunden mit Skandalen und Machenschaften, die man fast als Markenzeichen dieser Firma ansprechen könnte.

Das glauben die meisten Menschen erst einmal gar nicht und halten das für „Verschwörung“ oder auf neuhochdeutsch: „fake news“.

Aber in den letzten Jahren hatte ich dazu bereits einiges berichtet und veröffentlicht – alles mit Quellenangaben:

Daher ist es kaum verwunderlich, dass auch in Sachen „Coronaimpfungen“ und deren angebliche Wirksamkeit die Firma einiges zu bieten hat, nur nichts Gutes für sein Klientel, die „Geimpften“:

Es ist kein Zufall, dass Impfstudien seit Menschengedenken praktisch ohne Placebokontrolle durchgeführt werden:

Eine solche Praxis erlaubt mehr Raum für großzügige Interpretationen in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit:

Die Daten von Pfizer für deren „Coronaimpfung“ standen von Anfang an im Kreuzfeuer der Kritik, wie zum Beispiel von BMJ-Co-Herausgeber Peter Doshi[1], der nicht nur die trickreich errechnete Wirksamkeit von 95 % kritisierte, sondern auch auf fehlende Daten und etliche Widersprüche hinwies.

Von daher gab es schon früh etliche Vermutungen, dass es in der Pfizer-Zulassungsstudie deutlich mehr Todesfälle in der Gruppe der „Geimpften“ gab als angegeben wurde. Grund hierfür: Frisierte Daten um eine Zulassung zu erreichen. Auch das ist nicht neu, wie ich bereits hier berichtete: Verfälschte Studien für schnellere Zulassung

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Neue Studie  – neue Erkenntnis

Am 4. September 2023 erschien eine noch nicht peer-reviewte Arbeit[2] [3], die angibt, dass viele Todesfälle in der Pfizer-Zulassungsstudie erst nach dem Datenstichtag (data cutoff) gemeldet wurden.

Selbiger Stichtag wurde für die Erstellung einer Informationsbroschüre verwendet, die wiederum Einzug in das „Zulassungsverfahren“ hielt, was darin mündete, dass die Mortalitätsdaten bei der Entscheidung für oder gegen eine Zulassung nicht berücksichtigt wurden.

Oder mit anderen Worten: Aufgrund dieser Daten hätte der „Impfstoff“ nie zugelassen werden dürfen.

Insgesamt handelt es sich um 38 Todesfälle – 21 Todesfälle in der Verumgruppe („Geimpfte“) und 17 Todesfälle in der Placebogruppe („Ungeimpfte“, die nur physiologische Kochsalzlösung erhalten hatten). Wie es aussieht, wusste Pfizer über diese Todesfälle Bescheid. Denn die Autoren vermerken Folgendes:

In vielen dieser 38 Fälle unterstützte die im CRF (clinical report files) bereitgestellte Dokumentation die Todesursachendiagnose nicht ausreichend oder erlaubte es nicht, die Möglichkeit eines kardiovaskulären Ereignisses durch eine Autopsie auszuschließen.

Die häufige Kommunikation zwischen den Ärzten von Pfizer/BioNTech und dem medizinischen Personal der Prüfzentren ist aus den CRFs ersichtlich, die oft recht umfangreich waren, einige weit über 400 bis 900 Seiten.“

Die Autoren sehen ihre Arbeit insofern als einmalig an, da sie sich als die erste Gruppe bezeichnen, die eine Analyse der Originaldaten durchgeführt haben, ohne mit dem Sponsor der Studie, Pfizer und BioNTech, verbunden zu sein.

Sie betrachten ihre Arbeit als eine forensische Analyse von besagten 38 Teilnehmern, die zwischen dem 27. Juli 2020, was den Beginn der Phase 3 der klinischen Studie markiert, und dem 13. März 2021, dem Enddatum des 6-Monats-Zwischenberichts, verstorben sind.

Hinweis zwischendurch: Im April 2020 wollten die EMA und Pfizer die Phase 3 der Studie einfach ganz weglassen. Das gelang zwar nicht, aber schon vor dem Beginn der klinischen Tests kam vom RKI eine unerwartete Schützenhilfe: Von dort warfen Wissenschaftler in die Debatte, eine Impfpflicht für Menschen in medizinischen und pflegerischen Berufen anzuordnen.

Im Abstract heißt es dann weiter, dass es Unstimmigkeiten zwischen den Ergebnissen im Pfizer-Bericht und dem von den Pfizer-Studienleitern verfassten Zwischenbericht gegeben hatte. Hier gab es nämlich einen 3,7-fachen Anstieg der Todesfälle aufgrund von kardiovaskulären Ereignissen in der Verumgruppe im Vergleich zur Placebogruppe. Und genau das wurde von Pfizer tunlichst verschwiegen.

Folgende Grafik aus der Studie zeigt, dass schon ab Herbst 2020 mehr Probanden in der Verumgruppe starben als in der Placebogruppe:

Die schwarzen Balken repräsentieren die Fälle der Verumgruppe, die grauen Balken die der Placebogruppe. Die schwarze Linie zeigt die kumulative Inzidenz für die Todesfälle in der Verumgruppe, die gestrichelte Linie die der Placebogruppe.

Bereits hier zeigte sich deutlich ab, dass es die erwartete geringere Sterblichkeit unter der „Impfung“ nicht nur nicht gab, sondern dass hier eine Tendenz zu beobachten war, die auf eine höhere Sterblichkeit unter der neuen „Impfung“ deutete.

Noch mehr Vertuschung?

Folgende Tabelle zeigt die veröffentlichten „tollen“ Daten von Pfizer (linke Seite) und die Daten vom 6-Monats-Zwischenreport (rechte Seite):

Unschwer lässt sich hier erkennen, dass die Zahl der Todesfälle für den Zeitraum vom Beginn der Studie bis zum 14. November 2020[4] fast halbiert wurde, mit vier Todesfällen für die Placebogruppe und nur zwei Todesfälle für die Verumgruppe beim Pfizer-Report.

Der Zwischenreport weist jedoch für den gleichen Zeitraum elf statt sechs Todesfälle aus – fünf Todesfälle in der Placebogruppe und sechs Todesfälle in der Verumgruppe. Also hat Pfizer bei der Veröffentlichung der Daten vier Todesfälle in der Verumgruppe unterschlagen. Das Gleiche gilt auch für kardiovaskuläre Probleme. Hier berichtete der Pfizer-Report nur einen Fall in der Verumgruppe, während der Zwischenreport von vier Fällen redet.

Da stellt sich die Frage, ob diese Beobachtungen der ausschlaggebende Grund waren, die Studie bereits nach wenigen Monaten zu entblinden und die Teilnehmer in der Placebogruppe ebenfalls zu „impfen“, da man es ethisch nicht vertreten konnte, ihnen den „95-prozentigen Schutz“ vorzuenthalten?

Denn die Zahlen im Zwischenreport geben Grund für die Vermutung, dass bei einer Fortführung der Studie mit einer Placebogruppe die Schere zwischen Verum-Todesfällen und Placebo-Todesfällen noch weiter aufging und damit die Zulassung des Produkts gefährdete.

Oder oder mit anderen, brutalen Worten: Pfizer brauchte in der Placebogruppe mehr Todesfälle, um wenigstens nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass seine Gen-Injektionen für die Todesfälle verantwortlich gemacht werden konnten. Und diese Todesfälle konnte man nur produzieren, indem man auch die Teilnehmer in der Placebogruppe mit den Gen-Injektionen versah.

Saubere Arbeit! Toll!

Das Endresultat für den Zeitraum von Juli 2020 bis Mitte März 2021 sieht so aus:

Laut Pfizer gibt es 34 Tote – 18 in der Verumgruppe und 16 bei Placebo.

Der Zwischenbericht spricht von 38 Todesfällen – 21 in der Verumgruppe und 17 bei Placebo.

Fazit

In den ersten siebeneinhalb Monaten der Zulassungsstudie zeigte sich nicht nur, dass es für die Gen-Injektionen von Pfizer/BioNTech keine 95-prozentige Wirksamkeit gibt, sondern dass es auch den Schutz vor Tod nicht nur nicht gibt, sondern dass diese Spritzen die Wahrscheinlichkeit für ein Versterben erhöhen.

Darum darf man getrost davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht auch nur eine Sekunde gegeben waren. Und es dürfte als erwiesen gelten, dass die Daten offensichtlich bewusst gefälscht wurden, um diese Zulassung nicht zu gefährden. Dieses ist ein weiteres „Meisterstück“ von Pfizer in Sachen „tarnen und täuschen“. Die Zulassungsbehörden haben sich entweder dumm gestellt oder waren mit von der Partie. Wie dem auch sei, es ist Zeit für Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen.

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Dieser Beitrag wurde am 14.10.2023 erstellt und letztmalig am 24.08.2024 aktualisiert.


Quellen:

Institutionen wie die FDA oder EMA sollten ursprünglich die Einführung neuer Medikamente über ein Zulassungsverfahren kontrollieren und gegebenenfalls bei gefährlichen Produkten einschreiten und eine Vermarktung verhindern.

Beim Beispiel Contergan hatte dies in den USA sehr gut funktioniert. Denn die FDA hatte das Produkt trotz sechsfacher Antragstellung vom Hersteller Grünenthal nicht zugelassen. In Deutschland dagegen, wo es noch keine BfArM oder vergleichbare Institutionen gab, gab es anscheinend kaum nennenswerte Auflagen für die Vermarktung von neuen Medikamenten. Die Vorläuferinstitution des BfArM, das Institut für Arzneimittel, wurde auch erst im Juli 1975 gegründet.

Das Ergebnis dieser nachlässigen Praxis waren schwerste Missbildungen von Neugeborenen, deren Mütter das Präparat als Schlaf- oder Beruhigungsmittel während der Schwangerschaft eingenommen hatten. Offensichtlich hatte Grünenthal das Mittel Schwangeren empfohlen, ohne dafür entsprechende Dokumentationen für die Sicherheit des Präparats durchgeführt zu haben. Was dann folgte, kann man aus heutiger Sicht als „Phase-3-Dokumentation“ bezeichnen, wo die Sicherheit und Verträglichkeit des Präparats am Menschen ausprobiert wird.

Etwas ähnliches, um nicht zu sagen genau das Gleiche, ist jetzt wieder mit den „Coronaimpfungen“ durchgeführt worden, wo über eine „Notfallzulassung“ die Wirksamkeit und Sicherheit der Gen-Injektionen gleich an der gesamten Bevölkerung ausprobiert werden. Der Unterschied zu Contergan ist, dass man vor 60 Jahren den Zusammenhang von Einnahme der Substanz und Missbildungen bei den Neugeborenen erkannt und nicht einfach als „Zufall“ bezeichnet und darauf hin dementsprechende Konsequenzen ergriffen hatte.

Die Wiederholung wiederholt sich

Während vor 60 Jahren die Konsequenz darin bestand, eine mit der FDA vergleichbare Institution ins Leben zu rufen, um willkürliche Vermarktungen von potenziell schädlichen oder sogar tödlichen Produkten zu verhindern, scheint der Trend heute in die genau entgegengesetzte Richtung zu laufen: Die Kontrollinstitutionen für pharmakologische Produkte versuchen sich überflüssig zu machen.

Das gilt für die FDA ebenso wie für die EMA, die Zulassungsbehörde für Europa. Damit wären wir wieder da, wo wir bereits vor 60 Jahren waren: Die Pharmaindustrie hat freie Hand, alles mögliche, was Umsatz verspricht, auf den Markt zu werfen, ungeachtet der Konsequenzen für die Patienten.

Vorreiter für den neuen Trend sind natürlich erst einmal die „Coronaimpfungen“, die im Stile von Contergan auf den Markt geworfen wurden und im Stile von Contergan entsprechende Nebenwirkungen zeigen. Selbstverständlich weigern sich die Verantwortlichen daraus die Konsequenzen zu ziehen, die vor 60 Jahren gezogen wurden, nämlich die Entfernung der Produkte vom Markt und eine strengere Kontrolle der Zulassungsbedingungen.

Im Gegenteil – es sieht aus, dass aus der „Notfallzulassung“ in der Praxis heimlich, still und leise eine normale Zulassung geworden ist. Denn niemand spricht mehr von einer „Notfallzulassung“. Der Einsatz der Gen-Injektionen ist inzwischen selbstverständlich geworden. Und Fragen nach Dokumentationen von Sicherheit und Wirksamkeit werden mit dem Einsatz bei 5 Milliarden Menschen beantwortet.

Aber die Geschichte geht weiter. Am 31.05.2023 erscheint in der „Pharmazeutische Zeitung“ ein Beitrag, der sich lobend über die Empfehlung der EMA für den neuen Herbst-“Impfstoff“ XBB äußert.[1] Aber nicht nur das.

Man redet hier von „besorgniserregenden Varianten“ aus der Vergangenheit, die es jetzt nicht mehr gäbe, weshalb im Herbst nur noch ein monovalentes Präparat zum Einsatz kommen könne. Die neue, tolle monovalente „Impfung“ ist dann zum Boostern und für die Grundimmunisierung geeignet und soll auch bei Kindern unter vier Jahren zum Einsatz kommen.

Zulassungspraxis? Dokumentation von Sicherheit und Wirksamkeit? Fehlanzeige! Die „Pharmazeutische Zeitung“ jubelt weiter:

„Für die Zulassung der angepassten Impfstoffe seien nur Daten zur Produktion und Qualität der Impfstoffe und Labordaten zur Immunogenität nötig, klinische Studien zur Wirksamkeit nicht. Dieses bereits bei den mRNA-Variantenimpfstoffen angewandte Beurteilungsverfahren solle auch auf andere Impfstofftypen übetragen werden.“

Wurde 2020 noch argumentiert, dass die Gefahr, die angeblich vom SARS-CoV-2 ausging, keine Zeit für ein reguläres Zulassungsverfahren ließ und damit „Notfallzulassungen“ notwendig wären, dürfte es jetzt nach drei Jahren Schluss sein mit der „Notfallsituation“. Denn auch die WHO hat inzwischen die „Pandemie“ als für beendet erklärt.

Nicht beendet scheinen die für die Pharmaindustrie so bequemen und günstigen Zulassungsbedingungen zu sein, mit denen auch ein Präparat wie Contergan ohne Mühe wieder auf dem Markt zugelassen werden könnte.

Hat man hier vergessen, auch in diesem Bereich die alten Zulassungsbedingungen wieder zu aktivieren? Oder hat man dieses ganze Theater nur veranstaltet, mit dem Ziel, die alte Zulassungspraxis und damit teure, zeitraubende und für die Hersteller nicht abwägbare klinische Studien zu eliminieren?

Auf in die pharmazeutische Steinzeit

Was hat dieses Set-up mit Gesundheit zu tun? Was hat es mit Gesundheit zu tun, wenn ein PCR-“Test“ bestimmt, ob ich eine Infektion habe oder nicht, obwohl er keine Infektionen nachweisen kann?

Und die Wirksamkeit dieser „Impfungen“ wird ausschließlich an den gebildeten Antikörpern festgemacht, obwohl die Antikörper der „Coronaimpfungen“ überhaupt nicht an den Ort des Geschehens, der Infektion auf den Schleimhäuten der oberen Atemwege gelangen (können).[2]

Überhaupt wird den Antikörpern und der Antikörperbildung dieser Spritzen eine fast gottgleiche Verehrung beschert, die bereits für die konventionellen Impfungen gegen Atemwegsinfektionen vollkommen fragwürdig war.[3]

Professor Homburg fasst dieses Szenario in einem Satz zusammen:

„Das alles spielt sich selbstreferentiell im Labor ab, unabhängig davon, wie es den Menschen geht: Übersterblichkeit, Rekordkrankenstände und unzählige Impfschäden spielen keine Rolle und würden bei der Gewinnmaximierung nur stören.“

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Quellen:

Der Beitrag wurde am 26.06.2023 erstellt.