Corona

Einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ und die Fehler des PEI

Das Bundesverfassungsgericht hatte ja beschlossen, dass die einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ verfassungskonform sei. Begründet wurde das Urteil aufgrund von „Sicherheitsanalysen zu den Covid-Impfstoffen durch das Paul-Ehrlich-Institut“. Selbiges wollte nämlich festgestellt haben, dass[1] die „Corona-Impfungen“ nur in ganz extremen Ausnahmefällen tödlich sein können.

Was ist von dieser „Sicherheitsanalyse“ des PEI zu halten? Gab es nicht schon zuvor eine Reihe von „Merkwürdigkeiten“ im Zusammenhang mit dem Paul-Ehrlich-Institut:

Hier die Einschätzung einer anderen „Expertenkommission“ zu diesen Sicherheitsanalysen:[2]

Basis der Sicherheitsanalyse seitens des PEI scheint zu sein, mögliche Risikosignale im Zusammenhang mit den „Corona-Impfungen“ auf Basis einer Methode zu beurteilen, die beobachtete Fälle mit zu erwartenden Fällen vergleicht. Das Risikosignal wäre da, wenn die beobachteten Fälle die erwarteten Fälle signifikant übersteigen würden.

Im Fall der „Corona-Impfungen“ wären dies impfbedingte Todesfälle gegenüber Todesfälle allgemein ohne die „Impfung“, die über einen definierten Zeitraum beobachtet und miteinander verglichen werden.

Wie ging das PEI bei der Erstellung seines Berichtes vor?

Ganz einfach: Man ermittelte die Anzahl der Todesfälle aus einem Sicherheitsbericht des PEI, der zum Beispiel im August 2021 bei 75.284 Todesfällen lag. Allerdings handelt es sich hier nicht um ein Kollektiv, das nicht „geimpft“ wurde, soll aber jetzt als Grundlage zur Beurteilung des Erwartungswerts dienen. Oder mit anderen Worten: Die Todesfälle bei „Geimpften“ und „Ungeimpften“ zusammen ergeben den Erwartungswert. Demgegenüber steht der Beobachtungswert. Und dieser beinhaltet alle die durch die „Impfung“ beim PEI gemeldeten Verdachtstodesfälle. Und dieser Wert lag in diesem spezifischen Sicherheitsbericht bei 926 Personen.

Unter diesen Voraussetzungen – über 75.000 erwartete Todesfälle gegenüber 926 beobachteten Todesfällen – kann es sich bei dieser „Impfung“ nur um ein extrem verträgliches Präparat handeln. Aber das auch nur, weil in der Gruppe der erwarteten Todesfälle „Geimpfte“ mit enthalten sind, die den Erwartungswert in die Höhe treiben und als Folge den Beobachtungswert schrumpfen lassen.

Die bahnbrechende Erkenntnis des PEI: 926 beobachtete Todesfälle sind etwas weniger als 75.284 erwartete Todesfälle – absolut kein Sicherheitssignal für die Genspritzen.

Und diese Gangart der Beurteilung von Risikosignalen entpuppt sich jetzt als durchgängig für alle vom PEI veröffentlichten Berichte. Ein Sicherheitsbericht vom März 2022 spricht von 1369 beobachteten „Verdachtstodesfällen“, denen eine erwartete Anzahl von 124.455 Todesfällen gegenübersteht. Da sieht man, wie gut und verträglich doch die Gen-Injektionen sein müssen, oder?

Die Autoren des kritischen Beitrags verdeutlichen diesen Unfug an einem extremen Beispiel:

„Angenommen, die COVID-Impfstoffe wären so hochgefährlich, dass sie so viele Todesfälle verursacht hätten, wie alle anderen Todesursachen (Krebs, Herzkrankheiten, Schlaganfälle u.v.a) zusammengenommen. Wenn all diese von den Impfungen verursachten Todesfälle auch gemeldet würden, würde die Anzahl der beim PEI gemeldeten Impfverdachtstodesfälle genau der Anzahl der erwarteten Todesfälle entsprechen. Es würde sich also selbst in diesem Extremfall nach der vom PEI angewendeten Methode kein Warnsignal ergeben, und die Impfstoffe wären nach dieser Analyse als „sicher“ zu beurteilen.“

Nur in diesem fiktiven Fall dürfte die Übersterblichkeit massiv in die Höhe gehen (sehr wahrscheinlich sich verdoppeln), die dann die Freunde von „Radio Corona-Wahn“ und „Ich-impf-mich-bis-zum-Umfallen“ vor neue Erklärungsprobleme stellen würde.

Wie wäre es richtig?

Ein vertrauenswürdiges Warnsignal beziehungsweise dessen Ausbleiben kann sich nur dann ergeben, wenn die entsprechenden verdächtigen Nebenwirkungen oder die Gesamtmortalität von „Geimpften“ und „Ungeimpften“ getrennt miteinander verglichen wird. Erwartungswerte können auch aus früheren Daten gewonnen werden, wie dies häufig bei der Beurteilung der Übersterblichkeit zur Anwendung kommt.

Trotz aller Tricks seitens des PEI ergibt sich dennoch ein nicht zu übersehendes Warnsignal: Laut aktuellen Sicherheitsbericht sind dem PEI bis Ende März 2022 2810 Todesfälle gemeldet worden. Selbst diese sehr wahrscheinlich an Untertreibung nicht zu überbietende Anzahl an Todesfällen nach „Impfungen“ übersteigt alles bislang Dagewesene im Vergleich zu anderen Impfstoffen. Laut EudraVigilance, der Datenbank für medikamentöse Nebenwirkungen der EMA, gibt es unter den „Corona-Impfungen“ eine 42,5-fach höhere Nebenwirkungsrate als bei den Influenzaimpfstoffen.[3]

Diese geringen Mortalitätszahlen sind nicht weiter verwunderlich, wenn man die Todesfälle unter den „Corona-Impfungen“ benötigt, um die Statistik der Erwartungswerte zu erhöhen.

Quellen:

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Dieser Beitrag wurde am 21.07.2022 erstellt.

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