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Häufige Frage: Wie lässt sich die Corona-Impfung legal umgehen?

Um es gleich vorwegzunehmen: man muss die Corona-Impfung nicht umgehen, da es keine Impfpflicht gibt. Punkt. Damit könnte dieser Beitrag sofort beendet werden.

Tja… Aber Sie und ich wissen: im Deutschland des Jahres 2021 sieht es anders aus; dass die sogenannten „Impfskeptiker“ zunehmend indirekt und zuweilen auch direkt zur Impfung gezwungen werden, wird immer offenkundiger. Da stellen sich viele die Frage, ob es legale Mittel und Wege gibt, wie man sich ganz persönlich dieser Hysterie entziehen kann.

Antwort: Ja, die gibt es.

Die beste Variante ist eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass in Ihrem Fall mindestens ein gesundheitlich relevantes Kriterium gegen die Impfung spricht. Einen Vordruck für eine solche Impferklärung kursiert auch im Netz, wie zum Beispiel im folgenden Dokument:

Impferklärung zur Vorlage beim Arzt

Dieses Dokument wird wohl kaum ein Arzt unterzeichnen und in der Folge werden Sie auch höchstwahrscheinlich auch keine „Impfung“ erhalten, wmoit das Problem bei einer Impfpflicht auch nicht gelöst ist.

Für folgende Personengruppen sollte allerdings die „Entpflichtung“ von der Impfung weniger ein Problem sein, folgt man beispielsweise den Empfehlungen der WHO:

  • Schwangere
  • Stillende Mütter
  • Säuglinge unter einem Jahr
  • Menschen mit einer akuten Infektion
  • Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche
  • Patienten, die Medikamente zur Unterdrückung des Immunsystems einnehmen, zum Beispiel wegen einer Organtransplantation, einer Autoimmunerkrankung oder Krebs
  • AIDS-Patienten
  • Menschen, die zu Ekzemen neigen, auch dann, wenn akut keine Symptome vorliegen
  • Bei relativ großflächigen Verbrennungen/Verbrühungen der Haut
  • Bei akuter Erkrankung durch Herpes oder Windpocken
  • Sogar wer lediglich in einem Haushalt mit einem hautkranken Menschen zusammenlebt, darf auf die Impfung verzichten.
  • Allergiker: Wer möglicherweise auf Bestandteile des Impfstoffs allergisch reagieren könnte, also Personen, die Antibiotika, Quecksilber (Thiomersal)- oder Aluminiumverbindungen (Squalen) nicht vertragen können.

Beitragsbild: 123rf.com – Aleksandr Elesin

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