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Rechtsgutachten gegen Covid-19-Impfzwang

Wolfang Kubicki hat viele Befürworter einer Corona-Impfpflicht in einem ZEIT Interview vom 18.12.2021 scharf kritisiert und ihnen Rache an Ungeimpften als Motiv unterstellt. Zitat: „Ich bin entsetzt über das jakobinerhafte Verhalten vieler in diesem Land, deren Freude an 2G und Impfpflicht ja nicht mehr rational ist“. Vielen Impfpflicht-Befürwortern scheint es um Rache und Vergeltung zu gehen.“ Auf die Nachfrage „Rache an wem?“ erwiderte der stellvertretende FDP-Vorsitzende: „An den Ungeimpften, weil man glaubt, in ihnen die Verantwortlichen für unsere derzeitige Misere ausgemacht zu haben, was natürlich völliger Unsinn ist.“

Das alles ist ja nichts Neues – jedenfalls für die, die es sehen wollen.

Und wie sieht die „rechtliche Beurteilung“ einer möglichen Impfpflicht aus?

Seit dem 4. Oktober 2021 gibt es ein 100 Seiten langes Rechtsgutachten (1), welches der „Verfassungswidrigkeit eines indirekten Covid-19-Impfzwangs“ nachgeht. Erstellt wurde dieses Gutachten von Professor Murswiek (2), einem emeritierten Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg.

Dieses Gutachten kommt zu folgenden Erkenntnissen:

2G, 3G, Vorenthaltung der Verdienstausfallentschädigung – alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig

Hierzu zählt auch die „3G-Regelung“ mit kostenpflichtigen Tests, die nur zu offensichtlich die „Ungeimpften“ finanziell so benachteiligen sollen, dass diese aus Kostengründen sich früher oder später für eine „Impfung“ entscheiden (oder entscheiden müssen).

Wer finanziell dann doch einen etwas längeren Atem haben sollte, der sollte dann spätestens bei einer Quarantäne und der damit verbundenen Verweigerung der „Verdienstausfallentschädigung“ den rechten Glauben an die „Impfungen“ erlangen.

Das Gutachten kommt zu der Ansicht, dass diese indirekten Maßnahmen die Grundrechte der Betroffenen verletzt und daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.

Was sagen die 100 Seiten?

Es ist mehr als offensichtlich, dass die 2G-Regel darauf abzielt, „Ungeimpfte“ aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten und damit zu diskriminieren.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die 3G-Regelung die Teilnahme am öffentlichen Leben zumindest erschwert, da hier als Voraussetzung ein relativ hoher finanzieller Aufwand zu Buche schlägt, nämlich die kostenpflichtigen Tests in einem relativ kurzen Abstand.

Nicht im Gutachten steht, dass diese sogenannten Tests zudem aus wissenschaftlicher Sicht vollkommen bedeutungslos sind, da sie keine Aussagen über eine Covid-19-Infektion machen beziehungsweise machen können:

Das Gutachten sieht eine Verletzung des Rechts auf allgemeine Handlungsfreiheit, die sich mit nichts begründen lässt. Auch die offizielle Begründung, „eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden“, lässt das Gutachten nicht gelten, da es die Gefahr der Überlastung als nicht gegeben ansieht.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige meiner Beiträge verweisen, in denen ich mich vergeblich abgemüht hatte, dieser Gefahr auf die Spur zu kommen:

Das Gutachten führt weiter aus, dass die 2G- und 3G-Regeln vom Staat angeordnet werden, um „schwere Krankheitsverläufe, Todesfälle…“ zu verhindern. Aber genau dies sei keine Form der „Gefahrenabwehr“. Vielmehr handele es sich hier um eine „Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge“. Und eine solche Optimierung sei keine rechtlich legitimierbare Grundlage für den Entzug von Freiheitsrechten, da die Betroffenen für die Risiken, die damit „bekämpft“ werden sollen, nicht verantwortlich seien.

Im Moment sieht es jedoch so aus [meine Einschätzung], dass die Regierung, die Altmedien im Schulterschluss mit der hoch offiziellen Schulmedizin die „Ungeimpften“ für „das Risiko“ verantwortlich machen, wobei niemand mehr in der Lage oder auch willens zu sein scheint, „das Risiko“ genau zu definieren:

Man redet von Risiko. Aber, Risiko für was? Laut Professor Ioannidis ist das Risiko, an einer Covid-19-Infektion zu sterben, mit durchschnittlich 0,15 % kaum als Risiko einzustufen. Denn das Risiko, an einer Influenza-Infektion zu sterben, ist ähnlich hoch. Jedoch hatten wir bislang (mit Ausnahme der fehlgeschlagenen initiierten Schweinegrippe 2009) keine Influenza-Pandemie mit Lockdowns, „AHA“-Regeln etc. Dafür hatten und haben wir ja eine Impfung, sodass man hier kein Theater inszenieren musste, um eine Impfung erst noch einzuführen.

Und wenn man sich dann das Risiko für die unter-70-Jährigen anschaut, an einer Covid-19-Infektion zu versterben, welches bei 0,05 % liegt, von welchem „Risiko“ wird dann da geredet?

Deshalb haben es Politik und Schulmedizin schon sehr früh vermieden, über die wirkliche Gefährlichkeit von SARS-CoV-2 und seinen Varianten zu reden:

Aber wir haben Risiko! Rette sich wer kann!

Hier kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass unabhängig vom Risiko (also selbst wenn es ein wirkliches Risiko gäbe) die Freiheit des Einzelnen laut Grundgesetz aufgrund seiner Menschenwürde garantiert sei. Das heißt, dass die Menschenwürde per se existiert und nicht vom Staat nach Gutdünken verteilt werden kann, bei der er die Regeln vorschreibt, wie der Einzelne beweisen muss, dass er selber ungefährlich sei und damit seine Menschenwürde und Freiheit zugesprochen bekommt.

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Kinder und Jugendliche

Das Gutachten kommt zu dem Resultat, dass diese G-Regeln in einem besonderen Maße für Kinder und Jugendliche unverhältnismäßig sind. Denn die damit verbundenen Freiheitsbeschränkungen entbehren jeglicher wissenschaftlicher Grundlage.

Auch hierzu hatte ich schon sehr früh entsprechende Beiträge verfasst, die dies in aller Deutlichkeit gezeigt hatten:

Warum also sollten Kinder und Jugendliche mit einer Gen-Injektion bedacht werden, die sie vor einem Risiko schützt, welches für sie gar nicht existiert? Stattdessen dürfen Kinder und Jugendliche in „ausgleichender Gerechtigkeit“ nur mit Nebenwirkungen und gesundheitlichen Risiken rechnen:

So kommt auch das Gutachten zu dem Schluss, dass der Ausschluss dieser Altersgruppen aus dem öffentlichen Leben durch Maßnahmen und kostenpflichtige Tests überhaupt nichts zur Vermeidung der Überlastung von Intensivstationen beiträgt.

Die verrückte „Wissenschaft“ der Impf-Fanatiker

Einen sehr interessanten Gedanken greift das Gutachten auf, wenn es die Regelung für Reiserückkehrer und die der Quarantänevorschriften beschreibt. Denn die Tatsache, dass „Geimpfte“ von den G-Regeln und Quarantäne nicht betroffen sind, beruhe auf der Vorstellung, dass die „Geimpften immun seien und sich nicht mehr mit SARS-CoV-2 infizieren und andere Menschen nicht mehr anstecken könnten“.

Nichts liegt ferner als diese unbewiesene Annahme:

Das Gutachten sagt folgendes dazu:

Es ist aber erwiesen, dass die Impfung nur sehr unvollständig vor Ansteckung schützt und dass der anfangs gegebene unvollständige Übertragungsschutz nach wenigen Monaten nachlässt und schon nach vier Monaten praktisch nicht mehr vorhanden ist.

Das heißt also, dass die sogenannten „Ungeimpften“ ihrer Grundrechte beraubt und mit Sonderauflagen drangsaliert werden, weil die „Geimpften“ mit der Spritze angeblich gesundheitliche Standards erfüllen, die es nachgewiesenermaßen überhaupt nicht gibt. Das heißt also mit anderen Worten, dass das „sich impfen lassen“ nichts anderes ist als eine Übung in Sachen Gehorsamkeit gegenüber den hohen Obrigkeiten. Also, wer gehorcht, wird belohnt. Wer nicht gehorcht, muss unangenehme Konsequenzen aushalten.

Das Gutachten sieht dies als starken Druck an, der auf die „Ungeimpften“ ausgeübt wird, sich dann doch impfen zu lassen. Dieser Druck ist der „indirekte Impfzwang“. Und das wiederum ist für das Gutachten verfassungsrechtlich ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG).

Noch mehr Irrsinn

Impfungen, um andere zu schützen? Wie kann eine solche Maßnahme andere schützen, wenn sie noch nicht einmal in der Lage ist, den Geimpften zu schützen? So sagt auch das Gutachten, dass es zum Schutz anderer grundsätzlich keines Impfzwangs bedarf, da ja die Geimpften bereits durch die Impfung geschützt sein sollten… Richtig, wenn diese Art der „Impfungen“ schützen würden. Dann sollte es den Geimpften gleichgültig sein, wer alles um sie herum geimpft ist und wer nicht. Denn man ist ja selbst durch die Impfung geschützt.

Auf ZDF.de kam man am 12.1.2021 ebenfalls zu folgender Aussage:

ZDF zur Impfpflicht

Ja, das war im Januar 2021 (Quelle: zdf.de/nachrichten/politik/corona-fragen-impfpflicht-100.html, Screenshot / Abruf am 26.12.2021)

Wenn aber diese „Impfung“ (und danach sieht es aus), nicht einmal seinen Empfänger schützt, wozu dann andere auch „impfen“? Damit die auch nicht geschützt sind? Und wenn alle nicht geschützt sind, dann sind alle geschützt? Wie idiotisch wird das Ganze noch?
Zudem gibt es für das Gutachten einen weiteren wichtigen Aspekt, den es zu beachten gilt: Schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken, die mit den „Impfungen“ auf ihre Empfänger zukommen. Gemeint sind hier die inzwischen berühmt-berüchtigten Nebenwirkungen, von denen es inzwischen nur so wimmelt:

Der Tatsache, dass die neuartigen Gen-Injektionen innerhalb kürzester Zeit aus der Taufe gehoben wurden, wo sonst rund 10 Jahre veranschlagt werden, um eine neue Impfung marktreif werden zu lassen, ist es zu verdanken, dass es überhaupt keine Erkenntnisse zu möglichen Langzeitrisiken seitens der Gen-Injektionen gibt. Daher ist der Einsatz dieser Produkte nichts anderes als ein „riesiges Humanexperiment“.
Wenn aus diesem Grunde, so sagt das Gutachten, verstößt „eine direkte Covid-19-Impfpflicht gegen die Menschenwürdegarantie (Artikel 1 Absatz 1 GG)“. Die jetzt durchgesetzte indirekte „Impfpflicht“ scheint diesen Tatbestand umgehen zu wollen, ohne dabei auf die praktischen Konsequenzen einer Impfpflicht verzichten zu wollen.

Fazit

Jeder will die „Impfung“ (fast jeder), da jeder frei sein will. Deshalb lässt sich jeder schützen mit etwas, was überhaupt nicht schützt, sondern potenziell massive gesundheitliche Schäden provoziert. Die hierbei eingesetzte Logik ändert sich von Monat zu Monat, von Woche zu Woche. Aber niemand merkt, dass alle Begründungen für die Maßnahmen und für die „Impfungen“ sich von Mal zu Mal widersprechen. Aber dennoch machen (fast) alle mit, geradeso als wenn man unter Hypnose stände.

Fazit vom Fazit: Das Volk der Dichter und Denker – denke ich daran in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.

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