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Masernimpfpflicht: Ordnungswidrigkeitsverfahren vor Amtsgericht Braunschweig eingestellt

Immer wieder fragen mich Eltern, wie man sich gegen die Masernimpfpflicht zur Wehr setzen kann – insbesondere dann, wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Ein aktueller Fall aus Braunschweig zeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich auf rechtlichem Wege Gehör zu verschaffen.

Vor dem Amtsgericht Braunschweig wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Masernimpfpflicht eingestellt. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 5 OWi 123Js62539/24 (174/24). So berichtet es jedenfalls ein Gastbeitrag auf der Website der Partei „dieBasis“ vom 26.04.2025:

Zu Beginn der Hauptverhandlung machte die zuständige Richterin angeblich deutlich, dass die Rechtslage keineswegs so eindeutig sei, wie oft angenommen werde. Sie vertagte den Termin, um sich tiefer in die Materie einzuarbeiten.

In der zweiten Verhandlung erklärte der betroffene Jugendliche, dass er sich selbstständig mit der Masernimpfung befasst habe. Dabei verwies er auf die geringe Zahl schwerer Masernfälle in den letzten Jahren (etwa 20–25 pro Jahr) und stellte diesen rund 118 schwere Nebenwirkungen bei jährlich etwa 700.000 geimpften Kindern gegenüber. Nach Definition der WHO sei die Krankheit in Deutschland damit nahezu ausgerottet.

Die Richterin ließ erkennen, dass sie die medizinischen Argumente nicht im Detail bewerten wolle, würdigte jedoch die reflektierte und eigenverantwortliche Haltung des Jugendlichen. Das Verfahren wurde daraufhin ohne Bußgeld oder Gerichtskosten eingestellt.

Zum Weiterlesen:

Beitragsbild: fotolis.com – Billionphotos.com

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Dieser Beitrag wurde am 07.05.2025 erstellt.

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