Allgemein

Allgemeine Impfpflicht (auch für Corona)?

Es ist soweit. Nach der Impfpflicht gegen Masern scheint man bei der Bundesregierung zum Auftakt zu blasen, jetzt die Pandemie-Angst der Bevölkerung dazu auszunutzen, die allgemeine Impfpflicht einzuführen.

Noch ist es nicht so weit. Bislang ist dieser Schritt „nur“ in der Planung. Aber die Planung scheint bereits so weit fortgeschritten zu sein, dass die Umsetzung nur noch eine Frage von Wochen, höchstens Monaten zu sein scheint.

Der Plan

Am 7. Mai 2020 wurde08 im Bundestag die 158. Sitzung durchgeführt, bei der eine Reihe von Punkten abgearbeitet werden sollen. Hier der Link zur Tagesordnung: https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=19&year=2020 (Etwas herunter scrollen, um zum 7. Mai zu gelangen)

Um 12:05 Uhr kommt der interessante Teil zur Sprache, nämlich der Tagesordnungspunkt zum „Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage“.

Interessant ist auch der Tagesordnungspunkt, der um 11:00 Uhr verhandelt wird: „Rückkehr in die Normalität“. Interessant deshalb, weil die AfD folgendes beantragt hat:

a) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit wiederherstellen

b) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Nein zu Big Brother – Keine Datensammlung durch eine Corona-App

Um 12:05 Uhr dann wieder ein Antrag der AfD:

b) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Verordnungsmacht des Bundesministeriums der Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite aufheben

Ich hebe diese Anträge seitens der AfD deshalb hervor, weil es die einzigen Anträge zu sein scheinen, die sich prinzipiell mit der „neuen Normalität“ auseinandersetzen und diese infrage stellen. An dieser Stelle muss ich einräumen, dass genau diese Punkte auf die Tagesordnung gehören. Ich hätte aber erwartet, dass die Grünen, FDP und/oder die Linken ebenfalls diese Diskussion im Bundestag fordern, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.

Die Grünen haben auch einen Antrag, der sich mit „pflegenden Angehörigen und deren Unterstützung“ beschäftigt. Denn die „neue Normalität“ erfordert auch hier einige Veränderungen. Mit solchen Anträgen kann man dann als nicht an der Regierung teilnehmenden Partei signalisieren, dass man die Maßnahmen der Regierung unterstützt und sogar noch versucht, mit zu denken.

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Des Pudels Kern

Am Donnerstag, den 7. Mai 2020 soll um 12:05 Uhr dieser Sachverhalt diskutiert und/oder beschlossen werden:  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

Es ist interessant zu sehen, dass dieses Dokument gut versteckt auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums vergraben ist. Man sieht dies an den vielen „/“ in der URL (sieben an der Zahl), die jeweils für eine neue „Schublade“ stehen. Man braucht also einen Wegweiser, um von der Homepage, also der Startseite, zu dieser spezifischen Schublade zu kommen. Das regt natürlich den Verdacht an, dass man versucht, die Einsicht in den „Fahrplan“ für den kommenden Donnerstag so schwer wie nur möglich zu machen.

Das Dokument, auf das man dann stößt, ist über 100 Seiten lang. Auch hier wird das Lesen erschwert, indem man hier normale Wörter wie „Schutzimpfung“ durch andere Wörter ersetzt, wie zum Beispiel „Maßnahmen“ (Seite 27, c) Abs. 4). Insgesamt kommt das Wort „ersetzt“ 60 mal im Text vor, wobei teilweise seltsame Ersetzungen durchgeführt werden, wie zum Beispiel das „Semikolon“ durch ein „Komma“ etc.

Der alles bedeutsame Passus jedoch steht unter Paragraf 28 auf Seite 21, der wie folgt geändert/ergänzt wird:

Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann“.

Das heißt, kurz zusammengefasst, dass die Regierung eine Art relative Impfpflicht einzuführen gedenkt. Der relative Charakter wird durch eine Nachweispflicht bestimmt, der zufolge man bei bestimmten Infektionserkrankungen einen Impfnachweis gegen die jeweilige Infektionserkrankungen erbringen muss. Oder aber man ist befreit, da man andere Formen der „Immunitätsdokumentation“ erbringen kann, also zum Beispiel ein ärztliches Zeugnis, wo eine zum Beispiel bereits durchgemachte Covid-19-Erkrankung und entsprechende Antikörpertiter dokumentiert sind.

In jedem Fall, gleichgültig ob Impfnachweis oder Antikörpertiter-Nachweis, es läuft darauf hinaus, dass jeder Bundesbürger neben seinem Identitätsnachweis (Pass etc.) von bald an mit einem „Anti-Infektionspass“ herumlaufen muss. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, der wird dann wohl auf Dauer-Quarantäne bleiben müssen. Und das bedeutet die Aberkennung aller bürgerlichen Rechte, die sonst als selbstverständlich gelten. Erst durch die Erpressung durch Impfung oder Antikörpernachweis darf man dann am ganz normalen Leben in der „neuen Normalität“ wieder teilnehmen.

Selbstverständlich behält sich der Staat das Recht vor, jedes Jahr diese Bestimmungen aufs Neue zu verändern. Jedes Jahr ein neues Virus, wie dies seit Jahrtausenden der Fall ist. Nur bislang hat es niemanden gekümmert. Heute wird diese biologische Selbstverständlichkeit für ein neues Geschäftsmodell ausgeschlachtet, der Schaffung von neuen Impfungen bei jedem neuen Virus.

Und die Abwehr von neuen Viren, die seit hunderttausenden von Jahren durch unser Immunsystem problemlos erfolgt ist (wenn dem nicht so wäre, gäbe es uns sehr wahrscheinlich nicht), soll jetzt durch injizierte Chemie der Pharmaindustrie garantiert werden, selbstverständlich gegen entsprechende Bezahlung.

Und weil diese widernatürliche/unnatürliche Angelegenheit nur schwer logisch und nachvollziehbar zu vermitteln ist, zu mindestens wenn es sich um logisch denkende Menschen mit etwas Schulbildung handelt, bedarf es der staatlichen Gewalt, um dieses Geschäft durchzusetzen.

Ein gutes klärendes Video dazu gibt es hier zu sehen: Impfzwang von Bundeskabinett beschlossen? OFFIZIELLE QUELLE – YouTube

Gordon Pankalla ist Rechtsanwalt und hat sich auf seiner Webseite ebenfalls dieses Themas angenommen: Bundesregierung bereitet Zwangsimpfung vor.

Auf seiner Webseite eingebettet ist ein YouTube-Video von ihm, wo er auf den Paragraf 28 und seine Änderung eingeht: Bundesregierung bereitet Zwangsimpfung vor – YouTube.

In diesem Video zieht der Rechtsanwalt einen Vergleich zur DDR (mit Hinweis darauf, dass Frau Merkel eine entsprechende Vergangenheit hier nachzuweisen hat). Das, was früher in der DDR mit Zwangsimpfungen durchgeführt wurde und die Begründungen dafür, zeigt frappierende Parallelen zu dem, wie die jetzige Bundesregierung ihre Maßnahmen anpreist.

Fazit: Nachdem die BRD die DDR geschluckt hat, schluckt die DDR die BRD.

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Zwei Schritt vor einen zurück

Laut dem „Handelsblatt“[1] soll Spahn seine Pläne für den Immunitätsausweis jetzt gestoppt haben (Datum 4.5.2020). Angeblich soll die SPD hier Einspruch erhoben haben und jubelt dementsprechend. Angeblich soll es keine „2-Klassen-Gesellschaft von Infizierten und Nicht-Infizierten geben“.

Da keimt ein bisschen Hoffnung auf, dass das ganze nur eine blöde Idee war, die man bald schnell vergessen wird. Dem ist leider nicht so, wie ich befürchte. Denn die Basis, auf der die SPD diesen Einwand vorbrachte, ist genauso unrealistisch wie die Basis für den Immunitätsausweis.

Denn die SPD lehnt den Immunitätsausweis ab, da angeblich niemand weiß, „ob und wie lange eine Immunität nach einer Covid-19-Infektion besteht …“. Und solange man dies nicht wüsste, würde so ein Immunitätsausweis nur falsche Sicherheit erzeugen.

Das würde bedeuten, wenn man diesen Gedanken verlängert, dass das hochgefährliche SARS-CoV-2 nicht unterschätzt werden darf durch falsche Sicherheiten, denn niemand weiß, ob unser Immunsystem gegen dieses Virus ankommt, kurzfristig wie auch langfristig. Was heißt dies in der Praxis?

Das heißt: Nicht unbedingt Impfungen, denn da weiß man ja auch nicht ob es zur Immunität gegen dieses hochgefährliche Virus kommt. Das kann nur heißen, Lockdown für die nächsten 10.000 Jahre. Theaterbesuche, Kinobesuche, Einkäufe etc. nur in Astronautenanzügen.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Aber man kann der armen Industrie auch ohne Impfungen jetzt schon zu Umsatzsteigerungen verhelfen, indem man zunächst auf Immunitätsnachweise verzichtet, dafür aber noch ausgiebiger testet, und zwar mit Tests, die nachgewiesenermaßen so unzuverlässig sind, dass sie immer wieder etwas als „Positiv“ ausgeben, was man dann als eine Covid-19-Infektion abbuchen kann. Und damit hätte man die nie aufhörende Pandemie kreiert und abgesichert.

Und wieder einen Schritt vor

Während das „Handelsblatt“, wie gesehen, behauptet, dass der Bankkaufmann auf den Immunitätsnachweis verzichtet, kommt die „Deutsche Apotheker Zeitung“[2], ebenfalls vom 4.5.2020, zum komplett gegenteiligen Ergebnis. Hier nämlich verteidigt Spahn seine Pläne für einen generellen „Corona-Immunitätsnachweis“.

Man sieht, wie „einig“ sich die Mainstream-Medien sind, wenn es um die Verbreitung von Nachrichten geht: Wer bringt hier die „Fake News“ und wer den echten McCoy?

Die „Apothekerzeitung“ druckt sogar die Begründung des bankkäuflichen Industriegesundheitsministers, warum ein Immunitätsnachweis keine schlechte Idee sei. Denn den gäbe es ja bereits jetzt schon. Wieso? Man könne ja jetzt schon zum Arzt gehen und einen Antikörpernachweis gegen Hepatitis, Masern etc. bekommen und in den Impfpass eintragen lassen.

Aus bankkaufmännischer Sicht gesehen ist die Idee nahezu brillant. Aus medizinischer, biologischer und epidemiologischer Sicht gesehen ist diese Idee an Schwachsinn kaum zu überbieten.

Denn 1. ist das, was bereits besteht, nicht unbedingt und notwendigerweise mit gut und nützlich gleichzusetzen. Und 2. gibt es immer noch signifikante Unterschiede zwischen Hepatitis- und Masern-Viren, mit denen sich SARS-CoV-2 nicht vergleichen lassen (gab es auch Masern-Pandemien mit Ausmaßen der Grippewelle von 2017/2018, wovon ich nichts mitbekommen habe?). Aber solche Unterschiede sind natürlich für geschäftliche Interessen vollkommen ohne Belang.

Was sagen die anderen Parteien dazu?

Den Standpunkt der AfD hatte ich bereits zuvor umrissen. Dies scheint die einzige Partei zu sein, die die „neue Normalität“ und alles, was dazu gehört, in der Sitzung am 7. Mai umfassend diskutiert haben möchte. Die Partei scheint eine Impfpflicht prinzipiell abzulehnen.

Die „Epoch Times“[3] berichtet, dass die FDP keine Sympathien für die Maßnahmen der Regierung liegt. Hier glaubt man, dass der Immunitätsausweis mehr schadet als nützt. Warum? Wieso? In welcher Beziehung? Dazu gibt es keine Aussagen.

Oder ist man in der FDP einfach nur pragmatisch und will 84 Millionen Bundesbürger durchgeimpft haben. Dann könnte man auf den Immunitätsnachweis komplett verzichten.

Auch die Linke scheint den Immunitätsausweis abzulehnen. Begründung? Man möchte keinen Überwachungsstaat. Aber wer will den schon? Und warum haben wir den schon, zu mindestens in Teilen?

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Herr Vorwärts-und-Rückwärts-Spahn hat angeblich den Deutschen Ethikrat „um Beratung gebeten“. Wann und wo die sich äußern, dazu werden keine Angaben gemacht.

Am 7. Mai, wie bereits erwähnt, gibt es die Sitzung im Bundestag. Danach gibt es am 11. Mai eine Anhörung von Experten. Am 14. Mai, vorausgesetzt es gibt eine 2-drittel-Mehrheit, kann das Gesetz beschlossen werden. Am 15. Mai würde der Bundesrat dann das Gesetz absegnen.

Und dann wäre es in Kraft. Und das mit einer selten dagewesenen Geschwindigkeit.

Was tun?

Dies ist der Link zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Deutscher Bundestag – Abgeordnete

Dort findet man „seinen“ Abgeordneten, indem man den eigenen Wahlkreis sucht und dann auf deren Profil und dann auf Kontakt klickt. Dann öffnet sich ein Formularfeld, wo man seine Botschaft eingeben und verschicken kann.

Es wäre wünschenswert, wenn massenhaft Botschaften bei den Abgeordneten eingehen, die denen klarmachen, dass ein Votum gegen die Interessen ihrer Wähler mit Konsequenzen verbunden sein wird. Die nächste Wahl kommt bestimmt!

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Quellen:

Beitragsbild: 123rf.com – Olga Yastremska

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