60 % der neuen Corona-Fälle hätten bereits eine „GMO-Impfung“ hinter sich haben (2 Dosen) – so lese ich es bei Professor Harvey Risch[i].

Weiterlesen

Am 19. Januar 2021 veröffentlichte das „Barmer Institut für Gesundheitsforschung“ ein E-Papier[i], in dem die Autoren der BEK herauszufinden versuchten, „wie das knappe Gut ‚Impfstoff‘ bestmöglich verteilt werden kann, um ein optimales Wohlfahrtsergebnis für die Gesellschaft zu erzielen?“ (Seite 1; „Abstract/Hintergrund“)

Weiterlesen

GlaxoSmithKline ist eine britische Pharmafirma, die zu den zehn größten Pharmafirmen der Welt gehört. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Firma auch um einen Rekordhalter in Sachen Verstößen gegen Auflagen und einer der Spitzenreiter bei Skandalen. Die zwei bekanntesten Fälle sind Avandia und Pandemrix.

Avandia war ein Medikament gegen Diabetes, welches vom Markt genommen werden musste, da im Zusammenhang mit dieser Substanz Diabetiker vermehrt Herzinfarkte und plötzliche Herztode zu verzeichnen hatten. Das Pikante hier ist, dass Glaxo diese „Nebenwirkung“ bereits bei der Markteinführung kannte. Dieses hatte zur Folge, dass in den zehn Jahren seiner Marktexistenz Avandia für rund weltweit 80.000 Todesopfer verantwortlich gemacht werden darf:Pharmaindustrie verschweigt massive Nebenwirkungen – Ärzte wurden unter Druck gesetzt: Der Avandia-Fall.

Beim Schweinegrippe-Impfstoff Pandemrix wissen wir heute, dass er für ein vermehrtes Auftreten von Narkolepsie verantwortlich ist. Hier war die Sachlage genau umgekehrt: Die Firma wusste bei der Einführung nichts von möglichen Nebenwirkungen, weil dieser Impfstoff im Eilverfahren hergestellt und zugelassen worden war: Narkolepsie durch Schweinegrippe-Impfstoff Pandemrix: So sehen angeblich „sichere“ Impfstoffe aus…

Dazu kommen noch weitere Verstöße:

Die „bösen Buben“ der Pharmaindustrie beim Schummeln erwischt.
Die besten Medikamente zum Krankwerden?
Die Schweinegrippe 2009 – Der Skandal danach.

Und laut der englischen Ausgabe von Wikipedia gibt es eine Liste von gerichtlichen Verurteilungen durch Strafgerichte in den USA. Im Jahr 2012 wurde Glaxo zu einer Strafzahlung von 3 Milliarden USD verdonnert. Die Gründe hierfür waren gleich eine ganze Liste von Verfehlungen, wie dem nicht zugelassenen Einsatz von Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen, das Fehlen von Sicherheitsdaten für Avandia, unerlaubter Einsatz von zwei Inhalatoren und so weiter und sofort.

Trotz der vielfachen Verurteilungen scheint man bei Glaxo so weiterzumachen wie bisher. Denn auch 3 Milliarden USD Strafe sind schlussendlich keine wirkliche Strafe, sondern bestenfalls finanzielle Kollateralschäden bei Multimilliarden-Geschäften. Oder mit anderen Worten: Wenn ich mit illegalen Aktivitäten mehrere Milliarden Dollar einfahre, dann bleiben nach Abzug auch von massiven Strafzahlungen immer noch signifikante Summen übrig, die das unrechtmäßige Treiben attraktiv machen.

Aber auch in Sachen Umwelt scheint man bei Glaxo viel dafür zu tun, möglichst große Schäden anzurichten.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Die Elbe hat die Grippe

Ein Artikel der Zeitung „Sächsische.de“ ist bereits im Jahr 2017 veröffentlicht worden. Dennoch ist es interessant zu sehen, welche Einstellung Glaxo zu Umweltfragen zu haben scheint.
Hier erfahren wir, dass ein Impfstoff-Produktionswerk von Glaxo in Dresden über 14 Jahre lang mit Influenza-Viren belastete Abwässer in die Elbe entsorgt hat.

Das hört sich auf den ersten Blick nach einer dieser „Verschwörungstheorien“ an: Erst erzeugt die Pharmafirma ein Problem, die Infektionen mit Grippeviren über die Verseuchung von Gewässern, um dann mit den entsprechenden Produkten, ihren Impfseren, die Lösung des Problems anzubieten.

Denn:
Laut Aussage der Zeitung stelle das Unternehmen in Dresden, „als Teil eines Weltkonzerns“, „hochwirksame, verträgliche und bezahlbare Grippeimpfstoffe her.“ Aber die Abgabe von mit Viren belasteten Abwässern in die Elbe sei ein klarer Verstoß gegen die Betriebsgenehmigung gewesen.

Da Kläranlagen nicht in der Lage sind, Viren entsprechend effektiv zu entfernen, wäre es die Aufgabe von Glaxo gewesen, ihre Abwässer selbst so aufzubereiten, dass die von der Firma verwendeten Viren zur Impfstoffherstellung entfernt worden wären.

Erklärung für dieses Fehlverhalten seitens Glaxo war, dass angeblich zwischen 2001 und 2003 beim Umbau im damaligen Serumwerk ein paar Abläufe bei Reinigungsräumen falsch angeschlossen worden waren. Und dies sei der Grund gewesen, warum die Abwässer unbehandelt in die Kanalisation abgegeben wurden.

Als dann bei Umbauarbeiten im Jahr 2017 die falschen Anschlüsse entdeckt wurden, habe sich das Unternehmen bei den zuständigen Behörden „selbst angezeigt“. Und natürlich wurde auch der Fehler korrigiert. Das hört sich doch sehr nach Verantwortungsbewusstsein und aufrichtiger Reue an. Und man ist aufgrund des Zeitungsartikels sofort zur Milde geneigt, denn so ein Pharma-Unternehmen „ist schließlich auch nur ein Mensch“, die immer mal wieder Fehler machen.

Auch an der Elbe nichts Neues

Wir sehen hier also eine angeblich von Reue und Verantwortung zerknirschte Firma, die sich sogar selbst angezeigt hatte. Hatten ihre Untaten also eine so große Auswirkung auf Ökologie und Menschen? Moment mal. So war das nicht gemeint!

Denn:
Jetzt kommt die übliche Kleinrederei dessen, was man zuvor pompös als Problem dargestellt hatte, zu der sich die Firma vor lauter Verantwortungsbewusstsein triefend bekannt hatte. Denn von Seiten der Firma wurde hoch und heilig versichert, dass der Fehler „zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Mensch, Natur und Umwelt“ dargestellt habe.

Nein! Das, was hier falsch gelaufen war, hatte selbstverständlich nie ein Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung von Dresden. So kommt das Dresdener Gesundheitsamt dem Unternehmen zur Hilfe.

Es gibt also Influenza-Viren im Abwasser, aber keine Gefahr, sich damit anzustecken. Denn es gibt gleich mehrere Gründe, warum dies unmöglich sein soll. Denn 1. übertragen sich Grippeviren über Tröpfcheninfektionen und nicht über Abwässer; und 2. seien sie gegenüber Umwelteinflüssen und Chemikalien unbeständiger. Und für alle die, die Abwässer saufen, gibt es die gute Nachricht, dass die Magensäure die Viren „inaktiviere“.

Noch einmal zur Erinnerung: Der Bericht stammt aus dem Jahr 2017. Da gab es noch kein Covid-19. Würden wir in diesem Bericht dem Begriff Grippeviren durch SARS-CoV-2 ersetzen, wie sähe dann die Berichterstattung aus? „SARS-CoV-2-verseuchte Abwässer von Pharmafirma in die Elbe abgeleitet“ – würde so ein Beitrag überhaupt veröffentlicht werden dürfen? Würde dann das örtliche Gesundheitsamt auch vollmundig behaupten wollen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Infektionsgefahr bestanden hätte?

Nachdem das Gesundheitsamt bei der Bagatellisierung der mit Grippeviren belasteten Abwässer ausgeholfen hatte, kommt auch die Stadt Dresden in Person des Rathaussprechers dem Unternehmen zur Hilfe. Denn das alles sei kein Problem, da „das mit Viren belastete Wasser mit anderem Abwasser im Kanal stark verdünnt“ werde. Und weil dem so sei, „gehe man davon aus“ (assumption is the mother of all fuck-ups), dass am Abfluss des Klärwerks nur noch sehr geringe Konzentrationen des Virus gegeben seien.

Danach kommt noch das sächsische Umweltministerium zu Wort, die dem Unternehmen ebenso die Absolution erteilt. Denn das Ministerium hält es für unwahrscheinlich, dass Fische und andere Tiere gefährdet worden seien. Also ein Verstoß ohne negative Folgen …

Da können wir alle beruhigt sein. Warum also den Fehler noch korrigieren, wo seine Folgen ohne Bedeutung sind? Warum überhaupt über eine solche Lappalie berichten, wenn im Prinzip alles in Ordnung ist?

Aber Verstoß ist Verstoß, oder? Gibt es trotz der fehlenden negativen Folgen eine Ahndung des Verstoßes? Wo vorher der Schreiber des Artikels so gut wie alles wusste, ist er jetzt urplötzlich mit Unwissenheit geschlagen.

Strafen bei Verstößen gibt es auf jeden Fall für Otto Normalverbraucher. Und die werden auch ordnungsgemäß und hart aber gerecht umgesetzt. Bei Großbetrieben sollte man sich so etwas noch einmal überlegen. Denn es geht ja schließlich um Arbeitsplätze, oder?

Warum diese merkelwürdige Inszenierung von Schuld und Sühne?

Es ist schon merkwürdig, wie pseudokritisch hier ein Vergehen eines Unternehmens publizistisch in sein glattes Gegenteil verwandelt wird. Da werden 14 Jahre virenbelasteter Abwässer zu einem tragischen Versehen mit Reuefall umgedeutet.

Und nicht eine Sekunde kommt dem Schreiber des Beitrags in den Sinn, dass offensichtlich 14 Jahre lang die Abwässer von Glaxo in Dresden nie kontrolliert worden sind. Wäre dies geschehen, dann hätte man die Belastung schon im ersten Jahr der vermeintlichen Fehlkonstruktion entdeckt. Oder ist es normal, dass industrielle Abwässer überhaupt nicht überwacht werden?

Und wie immer sind die Verfehlungen der Pharmaindustrie vollkommen unproblematisch und für die Bevölkerung vollkommen ungefährlich. Wie ungefährlich diese sind, das habe ich eingangs bereits erwähnt. Glaxo ist bekannt dafür, dass die Firma nicht nur die Abwässer nicht kontrolliert und dokumentiert, sondern dass dies auch bei ihren Produkten, siehe Avandia und Pandemrix, der Fall ist.

Fazit

Ob mit Grippeviren belastete Abwässer gefährlich sind oder nicht, dazu müsste man Ökologen und Infektiologen fragen. Jedenfalls darf man davon ausgehen, dass mit Covid-19 belastete Abwässer zum heutigen Zeitpunkt ein willkommener Grund für weitere einschränkende Maßnahmen sein würden.

Und man darf auch davon ausgehen, dass die Tatsache, dass 14 Jahre lang Grippeviren in die Elbe geleitet wurden, ein Beweis dafür ist, dass die Abwässer dieses Unternehmens (vielleicht auch von anderen Pharma-Unternehmen) nicht kontrolliert werden. Da fragt man sich sofort, was ist in diesen Abwässern noch außer unschädlichen Grippeviren, gegen die man unbedingt geimpft werden soll, weil sie so schädlich sind?

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Beitragsbild: 123rf.com – Olga Yastremska

Es wird uns seit langem erzählt, dass Covid-19 nur mit einer entsprechenden Impfung unter Kontrolle zu bringen sei. Dabei werden alle epidemiologischen Daten von noch so angesehenen Wissenschaftlern, wie zum Beispiel Professor Ioannidis, ignoriert.

Auch neuere Studien, die gezeigt haben, dass für eine Herdenimmunität gegen Covid-19 nur 10-20 % der Bevölkerung infiziert sein müssen (beziehungsweise gegen Covid-19 geimpft sein müssen) und dass bei der Abwehr der Infektion das zelluläre Immunsystem die Schlüsselrolle zu spielen scheint, werden ebenso ignoriert.

Oder mit anderen Worten: Es scheinen den Regierungen und den regierungshörigen Wissenschaftlern die Argumente für praktisch alles, was sie verordnet haben (Massen-PCR-Tests, Lockdown, Masken, Abstandsregeln etc.) ausgegangen zu sein. Und damit gibt es auch keine Argumente mehr für eine Impfung.

Weiterlesen

„Impfen lassen oder auf Beatmung verzichten“. Diese Aussage war die Schlagzeile der BILD vom 19.12.

Die Aussage stammt von Prof. Dr. Henn. Herr Henn ist Mitglied im Ethikrat der Bundesregierung. Diese „Meinung“ von Herrn Henn verbreitete sich ziemlich rasch. Diese Sache zeigt sehr gut, auf welchem „Niveau“ wir angekommen sind.

Weiterlesen

Italien Anfang des Jahres 2020 war der optimale „Horrorfilm“, mit dem sich Angst und Schrecken unter der Bevölkerung verbreiten ließen. Die Berichterstattung überschlug sich mit entsprechendem Bildmaterial, welches teilweise durch Bilder von anderen Katastrophen ergänzt, aber als Folge der Covid-19-„Pandemie“ verkauft wurde.

Weiterlesen

Nebenwirkungen von Impfungen? So etwas gibt es doch gar nicht! Und Impfschäden? So etwas gibt es erst recht nicht!

Wir hören seit Jahrzehnten die Propaganda zur heilen Welt und zu den Erfolgen von Impfungen. Es ist fast so, als ob Impfungen das einzige Medikament in der Schulmedizin sind, die vollkommen nebenwirkungsfrei sind.

Über so ein Wunder würde ich mich allerdings sehr wundern.

Das dem nicht so ist, das habe ich in einem Beitrag aus dem Jahr 2017 diskutiert, in dem ich mich mit Impfschäden und deren Bewertung näher auseinandergesetzt hatte: Impfschäden neu beurteilt – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Falls diese nicht existenten Impfschäden dann doch auftreten, stellt sich die Frage, ob die Verursacher = die Impfstoffhersteller für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden können, wie dies bei „normalen“ Medikamenten der Fall ist?

Weiterlesen

Im Beitrag „Corona-Impfstoff Hersteller haften nicht bei Nebenwirkungen“ hatte ich bereits auf ein grundlegendes Problem aufmerksam gemacht.

Zeitgleich am 27. August 2020 erschienen Beiträge im „Spiegel“[1] und im „Ärzteblatt“[2]. Die beiden Beiträge zeichnen sich erst einmal dadurch aus, dass beide fast wortgenau das Gleiche referieren.

Weiterlesen

Es ist soweit. Nach der Impfpflicht gegen Masern scheint man bei der Bundesregierung zum Auftakt zu blasen, jetzt die Pandemie-Angst der Bevölkerung dazu auszunutzen, die allgemeine Impfpflicht einzuführen.

Noch ist es nicht so weit. Bislang ist dieser Schritt „nur“ in der Planung. Aber die Planung scheint bereits so weit fortgeschritten zu sein, dass die Umsetzung nur noch eine Frage von Wochen, höchstens Monaten zu sein scheint.

Der Plan

Am 7. Mai 2020 wurde08 im Bundestag die 158. Sitzung durchgeführt, bei der eine Reihe von Punkten abgearbeitet werden sollen. Hier der Link zur Tagesordnung: https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=19&year=2020 (Etwas herunter scrollen, um zum 7. Mai zu gelangen)

Um 12:05 Uhr kommt der interessante Teil zur Sprache, nämlich der Tagesordnungspunkt zum „Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage“.

Interessant ist auch der Tagesordnungspunkt, der um 11:00 Uhr verhandelt wird: „Rückkehr in die Normalität“. Interessant deshalb, weil die AfD folgendes beantragt hat:

a) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit wiederherstellen

b) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Nein zu Big Brother – Keine Datensammlung durch eine Corona-App

Um 12:05 Uhr dann wieder ein Antrag der AfD:

b) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Verordnungsmacht des Bundesministeriums der Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite aufheben

Ich hebe diese Anträge seitens der AfD deshalb hervor, weil es die einzigen Anträge zu sein scheinen, die sich prinzipiell mit der „neuen Normalität“ auseinandersetzen und diese infrage stellen. An dieser Stelle muss ich einräumen, dass genau diese Punkte auf die Tagesordnung gehören. Ich hätte aber erwartet, dass die Grünen, FDP und/oder die Linken ebenfalls diese Diskussion im Bundestag fordern, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.

Die Grünen haben auch einen Antrag, der sich mit „pflegenden Angehörigen und deren Unterstützung“ beschäftigt. Denn die „neue Normalität“ erfordert auch hier einige Veränderungen. Mit solchen Anträgen kann man dann als nicht an der Regierung teilnehmenden Partei signalisieren, dass man die Maßnahmen der Regierung unterstützt und sogar noch versucht, mit zu denken.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Des Pudels Kern

Am Donnerstag, den 7. Mai 2020 soll um 12:05 Uhr dieser Sachverhalt diskutiert und/oder beschlossen werden:  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

Es ist interessant zu sehen, dass dieses Dokument gut versteckt auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums vergraben ist. Man sieht dies an den vielen „/“ in der URL (sieben an der Zahl), die jeweils für eine neue „Schublade“ stehen. Man braucht also einen Wegweiser, um von der Homepage, also der Startseite, zu dieser spezifischen Schublade zu kommen. Das regt natürlich den Verdacht an, dass man versucht, die Einsicht in den „Fahrplan“ für den kommenden Donnerstag so schwer wie nur möglich zu machen.

Das Dokument, auf das man dann stößt, ist über 100 Seiten lang. Auch hier wird das Lesen erschwert, indem man hier normale Wörter wie „Schutzimpfung“ durch andere Wörter ersetzt, wie zum Beispiel „Maßnahmen“ (Seite 27, c) Abs. 4). Insgesamt kommt das Wort „ersetzt“ 60 mal im Text vor, wobei teilweise seltsame Ersetzungen durchgeführt werden, wie zum Beispiel das „Semikolon“ durch ein „Komma“ etc.

Der alles bedeutsame Passus jedoch steht unter Paragraf 28 auf Seite 21, der wie folgt geändert/ergänzt wird:

Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann“.

Das heißt, kurz zusammengefasst, dass die Regierung eine Art relative Impfpflicht einzuführen gedenkt. Der relative Charakter wird durch eine Nachweispflicht bestimmt, der zufolge man bei bestimmten Infektionserkrankungen einen Impfnachweis gegen die jeweilige Infektionserkrankungen erbringen muss. Oder aber man ist befreit, da man andere Formen der „Immunitätsdokumentation“ erbringen kann, also zum Beispiel ein ärztliches Zeugnis, wo eine zum Beispiel bereits durchgemachte Covid-19-Erkrankung und entsprechende Antikörpertiter dokumentiert sind.

In jedem Fall, gleichgültig ob Impfnachweis oder Antikörpertiter-Nachweis, es läuft darauf hinaus, dass jeder Bundesbürger neben seinem Identitätsnachweis (Pass etc.) von bald an mit einem „Anti-Infektionspass“ herumlaufen muss. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, der wird dann wohl auf Dauer-Quarantäne bleiben müssen. Und das bedeutet die Aberkennung aller bürgerlichen Rechte, die sonst als selbstverständlich gelten. Erst durch die Erpressung durch Impfung oder Antikörpernachweis darf man dann am ganz normalen Leben in der „neuen Normalität“ wieder teilnehmen.

Selbstverständlich behält sich der Staat das Recht vor, jedes Jahr diese Bestimmungen aufs Neue zu verändern. Jedes Jahr ein neues Virus, wie dies seit Jahrtausenden der Fall ist. Nur bislang hat es niemanden gekümmert. Heute wird diese biologische Selbstverständlichkeit für ein neues Geschäftsmodell ausgeschlachtet, der Schaffung von neuen Impfungen bei jedem neuen Virus.

Und die Abwehr von neuen Viren, die seit hunderttausenden von Jahren durch unser Immunsystem problemlos erfolgt ist (wenn dem nicht so wäre, gäbe es uns sehr wahrscheinlich nicht), soll jetzt durch injizierte Chemie der Pharmaindustrie garantiert werden, selbstverständlich gegen entsprechende Bezahlung.

Und weil diese widernatürliche/unnatürliche Angelegenheit nur schwer logisch und nachvollziehbar zu vermitteln ist, zu mindestens wenn es sich um logisch denkende Menschen mit etwas Schulbildung handelt, bedarf es der staatlichen Gewalt, um dieses Geschäft durchzusetzen.

Ein gutes klärendes Video dazu gibt es hier zu sehen: Impfzwang von Bundeskabinett beschlossen? OFFIZIELLE QUELLE – YouTube

Gordon Pankalla ist Rechtsanwalt und hat sich auf seiner Webseite ebenfalls dieses Themas angenommen: Bundesregierung bereitet Zwangsimpfung vor.

Auf seiner Webseite eingebettet ist ein YouTube-Video von ihm, wo er auf den Paragraf 28 und seine Änderung eingeht: Bundesregierung bereitet Zwangsimpfung vor – YouTube.

In diesem Video zieht der Rechtsanwalt einen Vergleich zur DDR (mit Hinweis darauf, dass Frau Merkel eine entsprechende Vergangenheit hier nachzuweisen hat). Das, was früher in der DDR mit Zwangsimpfungen durchgeführt wurde und die Begründungen dafür, zeigt frappierende Parallelen zu dem, wie die jetzige Bundesregierung ihre Maßnahmen anpreist.

Fazit: Nachdem die BRD die DDR geschluckt hat, schluckt die DDR die BRD.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Zwei Schritt vor einen zurück

Laut dem „Handelsblatt“[1] soll Spahn seine Pläne für den Immunitätsausweis jetzt gestoppt haben (Datum 4.5.2020). Angeblich soll die SPD hier Einspruch erhoben haben und jubelt dementsprechend. Angeblich soll es keine „2-Klassen-Gesellschaft von Infizierten und Nicht-Infizierten geben“.

Da keimt ein bisschen Hoffnung auf, dass das ganze nur eine blöde Idee war, die man bald schnell vergessen wird. Dem ist leider nicht so, wie ich befürchte. Denn die Basis, auf der die SPD diesen Einwand vorbrachte, ist genauso unrealistisch wie die Basis für den Immunitätsausweis.

Denn die SPD lehnt den Immunitätsausweis ab, da angeblich niemand weiß, „ob und wie lange eine Immunität nach einer Covid-19-Infektion besteht …“. Und solange man dies nicht wüsste, würde so ein Immunitätsausweis nur falsche Sicherheit erzeugen.

Das würde bedeuten, wenn man diesen Gedanken verlängert, dass das hochgefährliche SARS-CoV-2 nicht unterschätzt werden darf durch falsche Sicherheiten, denn niemand weiß, ob unser Immunsystem gegen dieses Virus ankommt, kurzfristig wie auch langfristig. Was heißt dies in der Praxis?

Das heißt: Nicht unbedingt Impfungen, denn da weiß man ja auch nicht ob es zur Immunität gegen dieses hochgefährliche Virus kommt. Das kann nur heißen, Lockdown für die nächsten 10.000 Jahre. Theaterbesuche, Kinobesuche, Einkäufe etc. nur in Astronautenanzügen.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Aber man kann der armen Industrie auch ohne Impfungen jetzt schon zu Umsatzsteigerungen verhelfen, indem man zunächst auf Immunitätsnachweise verzichtet, dafür aber noch ausgiebiger testet, und zwar mit Tests, die nachgewiesenermaßen so unzuverlässig sind, dass sie immer wieder etwas als „Positiv“ ausgeben, was man dann als eine Covid-19-Infektion abbuchen kann. Und damit hätte man die nie aufhörende Pandemie kreiert und abgesichert.

Und wieder einen Schritt vor

Während das „Handelsblatt“, wie gesehen, behauptet, dass der Bankkaufmann auf den Immunitätsnachweis verzichtet, kommt die „Deutsche Apotheker Zeitung“[2], ebenfalls vom 4.5.2020, zum komplett gegenteiligen Ergebnis. Hier nämlich verteidigt Spahn seine Pläne für einen generellen „Corona-Immunitätsnachweis“.

Man sieht, wie „einig“ sich die Mainstream-Medien sind, wenn es um die Verbreitung von Nachrichten geht: Wer bringt hier die „Fake News“ und wer den echten McCoy?

Die „Apothekerzeitung“ druckt sogar die Begründung des bankkäuflichen Industriegesundheitsministers, warum ein Immunitätsnachweis keine schlechte Idee sei. Denn den gäbe es ja bereits jetzt schon. Wieso? Man könne ja jetzt schon zum Arzt gehen und einen Antikörpernachweis gegen Hepatitis, Masern etc. bekommen und in den Impfpass eintragen lassen.

Aus bankkaufmännischer Sicht gesehen ist die Idee nahezu brillant. Aus medizinischer, biologischer und epidemiologischer Sicht gesehen ist diese Idee an Schwachsinn kaum zu überbieten.

Denn 1. ist das, was bereits besteht, nicht unbedingt und notwendigerweise mit gut und nützlich gleichzusetzen. Und 2. gibt es immer noch signifikante Unterschiede zwischen Hepatitis- und Masern-Viren, mit denen sich SARS-CoV-2 nicht vergleichen lassen (gab es auch Masern-Pandemien mit Ausmaßen der Grippewelle von 2017/2018, wovon ich nichts mitbekommen habe?). Aber solche Unterschiede sind natürlich für geschäftliche Interessen vollkommen ohne Belang.

Was sagen die anderen Parteien dazu?

Den Standpunkt der AfD hatte ich bereits zuvor umrissen. Dies scheint die einzige Partei zu sein, die die „neue Normalität“ und alles, was dazu gehört, in der Sitzung am 7. Mai umfassend diskutiert haben möchte. Die Partei scheint eine Impfpflicht prinzipiell abzulehnen.

Die „Epoch Times“[3] berichtet, dass die FDP keine Sympathien für die Maßnahmen der Regierung liegt. Hier glaubt man, dass der Immunitätsausweis mehr schadet als nützt. Warum? Wieso? In welcher Beziehung? Dazu gibt es keine Aussagen.

Oder ist man in der FDP einfach nur pragmatisch und will 84 Millionen Bundesbürger durchgeimpft haben. Dann könnte man auf den Immunitätsnachweis komplett verzichten.

Auch die Linke scheint den Immunitätsausweis abzulehnen. Begründung? Man möchte keinen Überwachungsstaat. Aber wer will den schon? Und warum haben wir den schon, zu mindestens in Teilen?

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Herr Vorwärts-und-Rückwärts-Spahn hat angeblich den Deutschen Ethikrat „um Beratung gebeten“. Wann und wo die sich äußern, dazu werden keine Angaben gemacht.

Am 7. Mai, wie bereits erwähnt, gibt es die Sitzung im Bundestag. Danach gibt es am 11. Mai eine Anhörung von Experten. Am 14. Mai, vorausgesetzt es gibt eine 2-drittel-Mehrheit, kann das Gesetz beschlossen werden. Am 15. Mai würde der Bundesrat dann das Gesetz absegnen.

Und dann wäre es in Kraft. Und das mit einer selten dagewesenen Geschwindigkeit.

Was tun?

Dies ist der Link zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Deutscher Bundestag – Abgeordnete

Dort findet man „seinen“ Abgeordneten, indem man den eigenen Wahlkreis sucht und dann auf deren Profil und dann auf Kontakt klickt. Dann öffnet sich ein Formularfeld, wo man seine Botschaft eingeben und verschicken kann.

Es wäre wünschenswert, wenn massenhaft Botschaften bei den Abgeordneten eingehen, die denen klarmachen, dass ein Votum gegen die Interessen ihrer Wähler mit Konsequenzen verbunden sein wird. Die nächste Wahl kommt bestimmt!

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:


Quellen:

Beitragsbild: Bild wurde mit einer KI erstellt